Impressum
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Servicebroker GmbH, Metzstr. 14b, 81667 München
§ 1 Geltungsbereich
(1) Allgemein:
Wir, die Firma Servicebroker GmbH, Metzstrasse 14b, 81667 München (im Folgenden „wir“ genannt), erbringen unsere Dienstleistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenüber gewerblich oder selbständig handelnden Auftraggebern (auch Vereine, Organisationen, Behörden, Städte usw., aber nicht Verbraucher).
Für die Nutzung von Software-Systemen und Plattformen gilt:
Durch den Kauf bzw. die Anmeldung zu einer Veranstaltung über die Plattform kommt ein Vertrag über die Berechtigung zum Besuch der Veranstaltung ausschließlich zwischen dem jeweiligen Teilnehmer und dem im Rahmen des Veranstaltungsangebots genannten Veranstalter zustande. Servicebroker wurde durch den Veranstalter beauftragt, die über die Plattform eingerichteten Registrierungs- und Anmeldemöglichkeiten für die jeweilige Veranstaltung zu vermitteln, den Zahlungsverkehr mit den Teilnehmern über einen lizenzierten Zahlungsdienstleister abzuwickeln und die Anmeldebestätigungen an die Teilnehmer zu versenden. Servicebroker ist nicht Veranstalter der über die Plattform angebotenen Veranstaltungen, ist daher für diese Veranstaltungen nicht verantwortlich und haftet insbesondere nicht für den Ausfall einer Veranstaltung oder die Nichterfüllung des Vertrages durch den Veranstalter. Zudem entscheidet jeder Veranstalter selbst, welche Informationen er im Zusammenhang mit seiner Veranstaltung zur Verfügung stellt. Servicebroker hat hierauf keinen Einfluss; die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben liegt beim Veranstalter. Der Veranstalter ist für die ordnungsgemäße Erfüllung aller anwendbaren gesetzlichen Informationspflichten verantwortlich.
(2) Geltung auch für künftige Aufträge:
Diese AGB gelten auch für Ihre künftigen Aufträge, soweit dort nichts Abweichendes geregelt ist.
(3) Ihre AGB:
Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur, soweit wir ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
(4) Änderung unserer AGB in der Zukunft:
Bei einer Veränderung der Gesetzeslage oder der höchstrichterlichen Rechtsprechung (durch Bundesgerichte oder durch den Europäischen Gerichtshof), oder bei erheblichen Änderungen der Marktbegebenheiten, oder wenn wir unsere Leistungsangebote 2 Jahre nach ihrer Markteinführung für alle Kunden ändern, können wir nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen unsere AGB einseitig anpassen, wenn die Änderung bei Vertragsschluss noch nicht erkennbar war und wenn sich die Änderung nur auf diejenigen Klauseln beschränkt, die von den vorgenannten Ereignissen direkt betroffen sind.
Wenn wir die AGB dementsprechend ändern wollen, erhalten Sie von uns eine schriftliche Information über die geplante Änderung an die Post- oder Mailadresse, die uns zuletzt als zustellungsfähig bekannt war.
In dieser Information benennen wir eine Frist, binnen derer Sie der Änderung widersprechen können, ebenso erklären wir die Rechtsfolge eines Widerspruchs; im Falle eines Widerspruchs haben wir grundsätzlich ein Sonderkündigungsrecht dann, wenn die Fortsetzung des Vertrages zu unveränderten Bedingungen und eine Anpassung der Leistungen für uns unzumutbar i.S.d. § 313 BGB ist.
Außerdem weisen wir in dieser Information auch ausdrücklich auf die Rechtsfolge hin, wenn Sie nicht widersprechen: Dann nämlich würde der Vertrag zu den geänderten Bedingungen fortgesetzt werden.
Können Sie nachweisen, dass Sie innerhalb der Frist daran gehindert waren, den Widerspruch auszuüben, verlängert sich die Frist um den Zeitraum, in dem die Hinderung nachweislich bestanden hat.
§ 2 Wie und wann kommt ein Vertrag zwischen Ihnen und uns zustande?
(1) Wer gibt das Angebot ab, wer erklärt die Annahme?
Ein „Angebot“ von uns gilt nur dann als formal juristisch verbindliches Angebot für den Vertragsschluss, wenn wir es auch ausdrücklich als verbindliches Angebot bezeichnen.
Ansonsten ist Ihre Erklärung, unser „Angebot“, unseren Kostenvoranschlag o.Ä. annehmen zu wollen, formal das juristisch verbindliche Angebot für den Vertragsschluss.
(2) Bis wann muss das Angebot angenommen werden?
Sie sind an Ihr Angebot 4 Wochen gebunden, d.h. wir haben 4 Wochen Zeit, Ihr Angebot anzunehmen. Der Vertrag zwischen Ihnen und uns kommt also verbindlich zustande, wenn wir dieses Angebot innerhalb dieser Frist annehmen.
(3) Verbindlichkeit von Erklärungen unserer Mitarbeiter/Dienstleister:
Unsere Angestellten oder freien Mitarbeiter sind nicht berechtigt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder schriftliche Zusicherungen zu geben, die über den eigentlichen Vertrag hinausgehen, soweit wir diese Person nicht zuvor ausdrücklich als berechtigt benannt haben.
Für die Nutzung von Software-Systemen und Plattformen gilt:
Der Veranstalter gibt mit den auf der Plattform gemachten Angaben ein Angebot für den Abschluss eines Vertrages mit dem Teilnehmer ab. Der Teilnehmer nimmt das Angebot zum Abschluss eines Vertrages durch Anklicken des entsprechenden Bestellbuttons in der jeweiligen Bestellmaske an. Die wirksame Annahme des Angebots durch den Teilnehmer setzt voraus, dass der Teilnehmer in der Bestellmaske alle erforderlichen Pflichtfelder ausgefüllt und diese AGB für Teilnehmer von Servicebroker sowie ggf. eigene Buchungsbedingungen des Veranstalters akzeptiert hat. Unmittelbar nach Vertragsschluss erhält der Teilnehmer eine Bestätigung des Vertragsschlusses per E-Mail an die von ihm in den Rechnungsdaten angegebene E-Mail-Adresse. Der Teilnehmer ist verpflichtet, den Veranstalter zu informieren, wenn er diese Bestätigungs-E-Mail nicht oder nicht rechtzeitig erhalten hat. Je nach Einstellung des Veranstalters kann dem Teilnehmer zusätzlich ein Link zur Plattform zur Verfügung gestellt werden, über den der Teilnehmer seine Buchung jederzeit online einsehen kann.
§ 3 Vertragsgegenstand
(1) Allgemeines:
a. Sie sind der Veranstalter, solange nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
b. Der Auftragsgegenstand ergibt sich aus dem individuellen Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung.
c. Dem Auftragsgegenstand liegen der Stand der Gesetzgebung und Stand der Technik zum Zeitpunkt der Erstellung der Kalkulation und des Angebots zugrunde.
d. Bei Überlassung von Gegenständen gilt auch § 9b dieser AGB.
(2) Besonderheiten bei vereinbarter Hotelzimmervermittlung:
a. Soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart, besteht innerhalb einer Zimmerkategorie kein Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
b. Bestellte Zimmer stehen Ihnen bzw. Ihren Gästen ab 15:00 Uhr Ortszeit zur Verfügung, soweit nicht anders vereinbart.
c. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer spätestens bis 11:00 Uhr Ortszeit geräumt zurückzugeben, soweit nicht anders vereinbart. Für eine etwaige darüber hinausgehende Nutzung können wir eine Nutzungsentschädigung in Höhe von 100% des an diesem Tag gültigen Übernachtungspreises (Listenpreis) berechnen. Es bleibt Ihnen vorbehalten, nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Uns steht der Nachweis eines höheren Schadens frei, den wir dann berechnen können.
d. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als zu reinen Beherbergungszwecken bedürfen unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.
e. Bei Vermittlungsverträgen (d.h. Sie werden direkt Vertragspartner des Hotels) gelten die AGB des Hotels vorrangig vor unseren AGB.
(3) Ersetzung von Leistungen:
Wir können die vereinbarten Leistungen durch andere, ebenso geeignete ersetzen, wenn die Ersetzung für Sie zumutbar ist und der Vertragszweck dadurch nicht gefährdet oder beeinträchtigt wird.
(4) Einsatz von Nach- und Subunternehmern:
Wir sind berechtigt, zur Erfüllung unserer Leistungsverpflichtungen Unterauftragnehmer (bzw. Sub-, Nachunternehmer) einzusetzen.
(5) Vorbehalt der Verfügbarkeit:
Alle angebotenen Leistungen werden unter dem Vorbehalt der jeweiligen Verfügbarkeit zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses durch uns erbracht.
Ist eine angebotene Leistung im Zeitpunkt des Bedarfs nicht mehr verfügbar und/oder nicht mehr zu dem angebotenen Preis verfügbar, werden wir Ihnen dies unverzüglich mitteilen und auf Wunsch neu anbieten. Im Übrigen siehe nachfolgenden Absatz 6.
(6) Abhängigkeit von Dritten und von den Umständen:
Bei der Veranstaltungsplanung lässt sich naturgemäß nicht vermeiden, viele wichtige Eckpunkte nicht von vornherein unveränderlich vereinbaren zu können (z.B. Teilnehmerzahlen, Programm usw.): Oftmals ist ein „Baustein“ von anderen „Bausteinen“ abhängig, ebenso muss der Auftraggeber zustimmen oder die Beauftragung von Dienstleistern ist von der Zustimmung bzw. des Freigabe des Auftraggebers abhängig.
Daher wird vereinbart, dass wir für die Verfügbarkeit von Leistungen Dritter zum Veranstaltungszeitpunkt nur verantwortlich sind, wenn diese von uns ausdrücklich zugesichert wird oder soweit wir im Rahmen unseres Angebots bzw. im Einzelfall nicht auf etwaige Fristen für die Freigabe durch Sie hinweisen.
Insoweit übernehmen wir keine Verantwortung aus (Folge-)Schäden, die auf eine verspätete oder verzögerte Freigabe von Einzelleistungen durch Sie beruhen.
Im Übrigen siehe vorstehenden Absatz 5.
(7) Verzögerungen durch Sie:
Verzögerungen, die sich aufgrund von Ihnen nicht fristgerecht bzw. im Übrigen nicht unverzüglich erbrachten Mitwirkungshandlungen ergeben, haben wir nicht zu vertreten.
Durch die vorgenannten Verzögerungen eingetretene Schlechtleistungen haben wir ebenfalls nicht zu vertreten, so dass insoweit Ihre Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen sind, wenn wir Sie auf die Rechtsfolge mit angemessener Frist hingewiesen haben. Sollte die Frist sich im Nachhinein als unangemessen kurz herausstellen, tritt an ihre Stelle eine angemessene Frist.
(8) Informationspflicht:
Sie müssen uns alle Informationen, die für die Vertragsdurchführung wichtig sind oder wichtig sein können, rechtzeitig mitteilen.
§ 4 Preise, Zahlungsbedingungen
(1) Nettopreis:
Alle angegebenen Preise sind Nettopreise, also sie sind zu verstehen zuzüglich gesetzlich geschuldeter Umsatzsteuer.
(2) Währung und Währungsschwankungen:
a. Alle Abrechnungen erfolgen in Euro.
b. Bei Zahlung mit ausländischen Währungen bzw. Zahlungsmitteln gehen Kursdifferenzen und Bankspesen zu Ihren Lasten.
c. Für Veranstaltungen und Reisen außerhalb des Euro-Währungsgebietes besteht die Wahrscheinlichkeit von Währungsschwankungen. Insofern kann die Gesamtsumme des Projektes in Euro von dem zum Zeitpunkt des Zahlungsauftrages an einen Leistungsträger oder Nachunternehmer außerhalb des Euro-Währungsraumes geltenden Wechselkurs abhängen und sich verändern. Es werden die durch die Europäische Zentralbank jeweils tagesaktuell zum Abrechnungszeitpunkt veröffentlichten Wechselkurse zugrunde gelegt.
(3) Unsere Kosten und Vergütung sind Schätzwerte:
Sämtliche in einem von uns erstellten Voranschlag bzw. Angebot aufgeführten Vergütungen und Kosten beruhen auf dem im Zeitpunkt der Erstellung bekannten Planungsstand und sind Schätzwerte, soweit wir sie nicht ausdrücklich als Festpreise bezeichnet haben. Notwendige, und von uns nicht zu vertretende Änderungen bleiben daher vorbehalten.
Dies gilt auch für die Einsatzzeiten der Beschäftigten und Mitwirkenden sowie für die Einsatzdauer, Menge und Art des Equipments.
(4) Nicht enthaltene Kostenbestandteile = ggf. zusätzliche Kosten:
Soweit nicht anders vereinbart, sind in unserer Vergütung und Kosten folgende Positionen nicht enthalten:
a. Fahrtkosten von/zu Ihnen und/oder von/zum Veranstaltungsort (2. Klasse Bahn, 2. Klasse Flug, Mietwagen mittlerer Güte, Benzinkosten; maßgeblich ist im Zweifel die Entfernungsangabe von Google Maps),
b. notwendige Übernachtungen (in einem durchschnittlichen 4-Sterne-Hotel mit Einzelzimmerbelegung),
c. Catering/Verpflegung mittlerer Art und Güte (eine warme Mahlzeit pro Tag und Nacht), wenn die Leistungserbringung außerhalb unseres Geschäftssitzes erfolgt,
d. wenn unsere Beschäftigte vertragsbedingt ihren Heimweg nach Betriebsschluss öffentlicher Verkehrsmittel antreten müssen, die Erstattung dadurch entstehender Mehrkosten (z.B. Taxi) gegen Nachweis,
e. Kosten für Telekommunikation ins/vom Ausland,
f. Kosten für Stromanschlüsse und Stromverbrauch,
g. Kosten für Wasseranschlüsse und Wasserverbrauch,
h. Bewachung,
i. Lagerkosten,
j. Kosten für Müllbeseitigung,
k. Kosten für örtliche bzw. ortsabhängige Bauabnahmen und Genehmigungen,
l. Kosten für Fahr-, Durchfahrts- und Parkgenehmigungen.
m. Kosten für Verwertungsgesellschaften und Lizenzen,
n. landesspezifische Abgaben und Steuern.
Sie müssen für diese Kosten selbst aufkommen bzw. diese zusätzlich bezahlen, soweit nicht anders vereinbart.
(5) Handling Fee bei „Vermittlung“:
Wir sind berechtigt, eine Handling Fee von 15 % der Nettosumme berechnen, wenn wir für Auswahl, Beauftragung und/oder Betreuung von Dienstleistern/Leistungsträgern beauftragt sind, und diese den Vertrag direkt mit Ihnen schließen.
(6) Umgang mit Provisionen, Rabatten & Ausschluss der Herausgabepflicht:
Wir sind berechtigt, branchenübliche Provisionen und Rabatte im Innenverhältnis zu von uns beauftragten Dienstleistern oder Leistungsträgern (sog. Kick-Back-Provisionen) ohne Verrechnung einzubehalten. Dies gilt aber nicht, wenn der Dienstleister oder Leistungsträger die Provision ausdrücklich für Sie bestimmt und uns lediglich zur Weiterleitung überlassen hat.
Die Vermittlungskommission für Hotelvermittlungen wird auch bei Stornierungen, Änderungen und NoShows anteilig fällig. Nach § 87a Abs. 3 Satz 1 HGB steht dem Handelsvertreter in vollem Umfang die vertraglich vereinbarte Provision auch dann zu, wenn feststeht, dass der vertretene Unternehmer das Geschäft ganz oder teilweise nicht ausführt, wie es abgeschlossen worden ist.
Laut § 87 HGB ist die Kommission für alle Leistungen zu zahlen, also neben der Übernachtung auch für Food & Beverage.
§ 667 BGB wird in jedem Fall ausgeschlossen, d.h. § 667 BGB gilt auch dann nicht, wenn Sie mit uns einen Geschäftsbesorgungsvertrag geschlossen haben.
(7) Zusätzliche Kosten bei Zimmervermittlung durch die Besucher:
Sie sind verpflichtet, alle Kosten zu übernehmen für Lieferungen und Leistungen (einschließlich Nebenleistungen wie Verzehr, Telefon, Minibar, Pay-TV, Roomservice, etc.), die von dem Beherbergten auf Grundlage des Vertrages im Zusammenhang mit der vertragsgegenständlichen Beherbergung von Gästen und Besuchern in Anspruch genommen werden.
(8) Zusätzliche Leistungen:
Als „zusätzlich“ gilt eine von uns zu erbringende Leistung, die notwendig ist für den Auftrag, aber bislang nicht angeboten bzw. Bestandteil des Vertrages ist.
a. Vergütungspflicht zusätzlicher Leistungen:
Haben wir die nachträgliche Notwendigkeit nicht zu vertreten, sind die zusätzlichen Leistungen durch Sie zu vergüten.
Wir sind dafür beweisbelastet, dass die Leistungen nicht bereits hätten Gegenstand unseres Angebots bzw. des Vertrages sein können und müssen.
b. Pflicht zur Erbringung zusätzlicher Leistungen:
Zu zusätzlichen Leistungen sind wir nur verpflichtet, wenn uns deren Durchführung zumutbar ist. Bieten wir Ihnen von uns aus oder auf Ihren Wunsch hin zusätzliche Leistungen an, so sind wir nicht zu der Ausführung verpflichtet, wenn wir mit Ihnen keine Einigung über die zusätzliche Vergütung erzielen.
Erzielen wir mit Ihnen binnen 30 Tagen nach Zugang des Wunsches nach zusätzlichen Leistungen bei uns oder zu einem beiderseits vereinbarten anderen Zeitpunkt keine Einigung, können Sie die Änderung schriftlich anordnen. Wir sind dann verpflichtet, der Anordnung nachzukommen, soweit uns die Ausführung zumutbar ist. Für die Unzumutbarkeit sind wir beweisbelastet. Die Höhe des Vergütungsanspruchs für den infolge einer Anordnung vermehrten Aufwand ist nach den tatsächlich erforderlichen Kosten mit angemessenen Zuschlägen für allgemeine Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn zu ermitteln. Es wird vermutet, dass die auf Basis der Kalkulation fortgeschriebene Vergütung der Vergütung auch für diese zusätzlichen Leistungen entspricht.
Ist die zusätzliche Leistung mit mehr Wagnis und Risiko behaftet oder erfordert die zusätzliche Leistung wesentlich mehr Investitionen bei uns, so ist die Vergütung angemessen zu erhöhen; im Zweifel gelten branchenübliche Tarife bzw. solche Tarife, die für solche besonderen Leistungen branchüblich sind.
Umgekehrt können wir Sie unter Setzung einer angemessenen Frist, mindestens aber 14 Tage, zur Zustimmung oder zur Anordnung auch auffordern. Drohen wir in der Aufforderung die Durchführung abzulehnen, so sind wir nach fruchtlosem Ablauf der Frist nicht zur Ausführung verpflichtet. Bieten wir die zusätzlichen Leistungen ausdrücklich zur Ausführung an, so gilt Ihr Schweigen als Zustimmung zu unserem Angebot. Führen wir danach die angebotenen zusätzlichen Leistungen tatsächlich aus, haben Sie innerhalb weiterer 14 Tage das Recht, den Auftrag in Bezug auf diese zusätzlichen Leistungen ohne Angabe von Gründen schriftlich zurückzunehmen. Im Falle dieser Rücknahme haben wir einen Anspruch auf die Vergütung, die auf den bis zur Rücknahme erbrachten Teil der zusätzlichen Leistungen entfällt.
In jedem Fall müssen Sie die tatsächlich entstandenen Mehrkosten bei Dritten erstatten.
c. Zusätzliche Leistungen durch Dritte (Nachunternehmer oder Leistungsträger):
Sind Kosten für Leistungen Dritter nicht in unserer Vergütung bereits enthalten, sondern fallen zusätzlich an, sind Sie verpflichtet, für den Fall, dass wir zur Erfüllung Ihrer vertragsgemäßen Verpflichtungen Zahlungen an Dritte leisten müssen, diese Zahlungen vor deren Fälligkeit an uns oder zum Fälligkeitszeitpunkt direkt an den Dritten zu zahlen. Für alle aus einem Verzug der Zahlung resultierenden Schäden haften wir nicht, wenn wir Sie vorab auf mögliche Rechtsfolgen hingewiesen haben.
Eine Anpassung der Zahlungsbedingungen an die jeweiligen Zahlungsbedingungen der Leistungsträger, soweit uns diese nicht bereits bei der Kalkulation bekannt waren, bleibt vorbehalten.
(9) Nachträgliche Preisänderungen:
Wir können die vereinbarte Vergütung und/oder Kosten nachträglich einseitig erhöhen, wenn sich Materialherstellungskosten, Materialkosten, Beschaffungskosten, Produktionskosten, Lohn- und Lohnnebenkosten, Sozialabgaben und/oder Energiekosten, Kosten durch Umweltauflagen, Kosten durch Währungsregularien, Kosten durch Zolländerungen, Frachtsätze oder öffentliche Abgaben (Faktoren) erhöhen, und wenn diese Kosten unsere vertraglich vereinbarten Leistungen mittelbar oder unmittelbar beeinflussen und wenn zwischen Vertragsschluss und Leistung mehr als 4 Monate liegen.
Eine Erhöhung ist ausgeschlossen, soweit die Kostensteigerung bei einem oder mehreren Faktoren durch eine Kostensenkung bei anderen Faktoren ausgeglichen wird.
Reduzieren sich die Kosten der Faktoren, ohne dass die Kostensenkung durch eine Steigerung der Kosten anderer Faktoren ausgeglichen wird, ist die Kostenreduzierung durch entsprechende Preissenkung an Sie weiterzugeben.
Liegt der neue Gesamtpreis auf Grund der Preiserhöhung bei 20% oder mehr über dem ursprünglich vereinbarten Preis, so können Sie von den Leistungsteilen zurücktreten, die diese Preiserhöhung beinhalten, bei Unteilbarkeit der Leistungen vom gesamten Vertrag. Ein Rücktritt ist zeitlich aber nur unverzüglich nach unserer Mitteilung an Sie über die Preiserhöhung möglich. Wir sind bei über 20%-igen Preiserhöhungen berechtigt, unsere Preiserhöhung unter die auflösende Bedingung zu stellen, dass Sie nicht zurücktreten und im Falle einer Rücktrittserklärung die Preiserhöhung wieder zurückzunehmen, so dass der Vertrag zu den ursprünglichen Bedingungen fortzusetzen ist.
(10) Vorauszahlungen:
Soweit nicht anders vereinbart, sind 50 % der vereinbarten Gesamtsumme sofort nach Vertragsabschluss zu zahlen.
Die zweite Rate in Höhe von 40 % der Gesamtsumme ist 2 Wochen vor dem Veranstaltungs-/Reisedatum zu zahlen, bei einem geringeren Vorlauf ebenfalls sofort nach Vertragsschluss.
Diese Vorauszahlungen sind wesentlicher Vertragsbestandteil.
(11) Teilleistungen:
Bei Teilleistungen steht uns das Recht auf Verlangen entsprechender Teilzahlungen zu.
(12) Rechnungsstellung:
Die Rechnung zu einem Projekt wird von uns erstellt, sobald uns alle Rechnungen der beauftragten Leistungsträger bzw. Nachunternehmen vorliegen.
Rechnungen sind sofort fällig. Ist der Zugang oder die Ordnungsgemäßheit der Rechnung streitig, können wir die unverzügliche Zahlung des Netto-Betrages verlangen, der sich, ggf. mit verschiedenen Terminen für Vorschusszahlungen, aus unserer Vereinbarung (Vertragsschluss) ergibt.
(13) Verzug, Mahnung:
Verzugszinsen werden in Höhe von 5 % pro Jahr berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
Für jede Mahnung können wir Mahnkosten in Höhe von 5,00 Euro netto berechnen, soweit Sie keinen geringeren Schaden nachweisen, wahlweise den tatsächlich entstandenen Schaden.
(14) Besondere steuerrechtliche Hinweise bei Auslandsbezug:
Da in manchen Staaten Steuern bestehen, die nicht abgezogen werden können (sog. Kostensteuern) und sich diese auch während der Vertragsdurchführung ändern können, wird vereinbart, dass sich entsprechend solcher Steueränderungen auch die kalkulierten Kosten ändern können und dementsprechend anzupassen sind.
Vor diesem Hintergrund sind wir zur Erhöhung der Kosten/Preise auch dann berechtigt, wenn ein Staat nach Abgabe der Preiskalkulation seine Steuern erhöht, die nicht abzugsfähig sind; entsprechendes gilt für eine Reduzierung der Steuern.
Zuzüglich zu den Nettobeträgen berechnen wir die jeweils gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer. Soweit die von uns erbrachten Leistungen dem Reverse-Charge-Verfahren bzw. der Umkehr der Steuerlast gemäß § 13b UStG unterliegen, rechnen wir unsere Leistungen netto ab mit dem Hinweis “Reverse Charge / Umkehr der Steuerlast”. Sie sind dann als Leistungsempfänger verpflichtet, die sich daraus resultierende Umsatzversteuerung selbst durchzuführen.
(15) Risiken der Durchführung der Veranstaltung bzw. des Projekts:
Sie sind auch dann zur Zahlung der vereinbarten Vergütung und Kosten verpflichtet, wenn die Veranstaltung oder der Auftragsgegenstand aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, abgesagt oder abgebrochen oder zeitlich verkürzt wird.
Dies gilt auch, wenn dies aufgrund des Fehlens einer Genehmigung, schlechten Wetters, Absage eines Künstlers, mangelndem Besucherinteresse oder Ähnlichem erfolgt, sofern wir diese Gründe nicht zu vertreten haben.
Es wird widerleglich vermutet, dass terroristische Bedrohungslagen, die Androhung von terroristischen Anschlägen, Bombendrohungen oder das Auffinden von „gefährlichen Gegenständen“ Ihrer Risikosphäre zugeordnet werden.
Dies gilt auch für Sicherheitserwägungen, die nicht auf einer schuldhaften mangelhaften Leistung durch uns hervorgerufen werden.
Dies gilt ebenso für einen von uns nicht zu vertretenen Untergang des Vertragsgegenstandes nach Gefahrübergang auf Sie, wenn wir die Überlassung von Gegenständen schulden.
Für die Nutzung von Software-Systemen und Plattformen gilt:
Die Anmeldung gilt erst nach Eingang der vollständigen Zahlung als erfolgt. Bei der Zahlungsart Überweisung ist der Platz bis zur Begleichung der Rechnung lediglich reserviert. Der Betrag muss rechtzeitig überwiesen werden. In der Regel muss die Zahlung spätestens zwei Werktage vor Veranstaltungsbeginn eingegangen sein. Es liegt in der Verantwortung des Teilnehmers zu entscheiden, ob dies zum Zeitpunkt der Buchung möglich ist. Eine Zahlung nach Veranstaltungsbeginn ist nicht möglich. Servicebroker behält sich vor, einen Zahlungstermin festzulegen. Dies wird dem Teilnehmer mit ausreichender Frist per E-Mail mitgeteilt. Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, ist Servicebroker berechtigt, die Anmeldung in Absprache mit dem Veranstalter zu stornieren. Der Teilnehmer verliert in diesem Fall seinen Anspruch auf Teilnahme. Weder der Veranstalter noch Servicebroker haften für etwaige Kosten, die dem Teilnehmer durch die Registrierung oder die Stornierung der Registrierung wegen Nichtzahlung entstehen oder entstanden sind. Sollten bei Zahlungen aus dem Ausland Gebühren oder Wechselkursdifferenzen anfallen, so sind diese vollständig vom Teilnehmer zu tragen.
§ 5 Verantwortliche Personen, Qualifikationsnachweise, sichere Kommunikation
(1) Benennung von Personen:
a. Sie und wir benennen jeweils mindestens eine Person, die für die Abwicklung des Vertrages weisungsbefugt ist und befugt ist, rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben und zu empfangen.
b. Sie und wir benennen für die Dauer von Aufbau, Abbau und der Veranstaltung jeweils mindestens eine Person mit Weisungsbefugnis, Entscheidungsbefugnis und umfassenden Kenntnissen über den konkreten Veranstaltungsablauf. Diese Person muss bei Aufbau, Abbau und Veranstaltung ständig anwesend und verfügbar sein. Dies gilt für Sie dann nicht, wenn wir auftragsgemäß Aufbau, Abbau und die Veranstaltung eigenständig betreuen sollen.
c. Bzgl. der Sprache wird auf § 6 verwiesen.
(2) Qualifikationsnachweise:
Sie und wir haben auf Verlangen des Anderen jederzeit notwendige Qualifikationen des beauftragten Personals und der beauftragten Dienstleister oder des eingesetzten Materials nachzuweisen.
„Notwendig“ ist eine Qualifikation dann, wenn sie in einer für die Veranstaltung geltende Vorschrift (z.B. Arbeitsschutzgesetz, Versammlungsstättenverordnung, Unfallverhütungsvorschrift, SQ-Standards, DIN-Normen usw.) gefordert ist.
(3) Sichere Kommunikation:
Jeder kann vom Anderen verlangen, Korrespondenz mit sensiblen Daten (z.B. Informationen bzgl. der Sicherheit der Veranstaltung) und/oder personenbezogenen Daten nur verschlüsselt zu übermitteln. Wird nichts vereinbart, dann ist die Kommunikation mit üblichen Kommunikationsmitteln (auch E-Mail) ausreichend.
Für die Nutzung von Software-Systemen und Plattformen gilt:
Servicebroker ist berechtigt, Erklärungen gegenüber dem Teilnehmer an die E-Mail-Adresse zu versenden, die der Teilnehmer bei der Anmeldung zu einer Veranstaltung als E-Mail-Adresse angegeben hat.
§ 6 Sprache, Produktionssprache
(1) Als Sprache für die Planungen und Organisation sowie die Nacharbeit zur Veranstaltung wird deutsch vereinbart. Rechtsverbindliche Wirkung entfaltet nur die deutsche Sprache bzw. Äußerungen in deutscher Sprache (gleich ob schriftlich oder mündlich).
(2) Als Produktionssprache (also die Sprache in der Zeit vor Ort auf dem Veranstaltungsgelände, inklusive Aufbau, Abbau, Proben und die Veranstaltung selbst) wird deutsch vereinbart.
(3) Soweit nicht anders vereinbart, muss das weisungsbefugte Personal und das Personal, das an sicherheitskritischen Situationen eingesetzt wird, die Produktionssprache beherrschen.
„Beherrschen“ bedeutet, dass das Personal in der Lage sein muss, auch in unvorhergesehenen kritischen Situationen eine Kommunikation mit anderen Dienstleistern, dem Veranstalter, der Polizei, Feuerwehr usw. sicher führen zu können.
§ 7 Unsere Stellung als Generalunternehmer oder Stellvertreter
(1) Wenn wir Generalunternehmer sind:
Soweit wir als Generalunternehmer auftreten und mit Leistungsträgern Verträge im eigenen Namen und auf eigene Rechnung schließen, sind wir außerhalb des Falles von Treu und Glauben (z.B. wenn Sie die Informationen unbedingt zur Durchsetzung Ihrer Rechte oder Ansprüche benötigen) nicht verpflichtet, diese Namen, Vertragsverhältnisse oder Abrechnungen offenzulegen.
In dem Fall einer Offenlegung ist Ihnen untersagt, die Informationen dazu zu nutzen, etwaige künftige Aufträge direkt unserem Nachunternehmer zu erteilen.
Auf die Vereinbarung zu Provisionen und Rabatten in § 4 Absatz 7 verwiesen.
(2) Wenn wir Stellvertreter bzw. Vermittler sind:
Soweit wir als Stellvertreter oder Vermittler auftreten und dadurch die Verträge zwischen dem Leistungsträger direkt mit Ihnen zustande kommen, stellen Sie uns kostenfrei auf Wunsch entsprechende Vollmachten aus.
Auf die Vereinbarung des Handling Fee in § 4 Absatz 6 wird verwiesen, ebenso auf die Vereinbarung zu Provisionen und Rabatten in § 4 Absatz 7.
§ 8 Einsatz von Ihren Materialien, Rechten und Ihre Vorgaben
(1) Überlassung von Immobilien und Gegenständen:
a. Wenn Sie eine Veranstaltungsstätte, Gerätschaften, einen Dienstleister, Weisungen usw. vorgeben oder an uns überlassen und wir selbst nicht mehr die freie Auswahl haben, sind wir nicht verpflichtet, diese bzw. deren Leistungen auf Geeignetheit, Zuverlässigkeit oder Ähnliches zu überprüfen. Dies gilt nicht, soweit sich uns die Ungeeignetheit / Unzuverlässigkeit / Rechtswidrigkeit usw. aufdrängt und sie erkennbar aufklärungsbedürftig sind, oder soweit die Prüfung ausdrücklich Gegenstand unseres Auftrages ist.
b. Soweit im Rahmen unserer Leistungserbringung Materialien von Ihnen verwendet oder genutzt werden sollen, haben Sie auf Ihre Kosten für eine rechtzeitige Anlieferung je nach Vereinbarung an unseren Sitz oder an den Veranstaltungsort Sorge zu tragen.
An uns gelieferte und nicht genutzte oder wieder verwendbare Materialien von Ihnen müssen innerhalb des Mietzeitraums der Veranstaltungsstätte, ansonsten innerhalb einer Woche nach Abschluss unserer Leistungen wieder abgeholt werden. Nach Ablauf dieser Frist sind wir berechtigt, die Materialien auf Ihre Kosten fachgerecht zu entsorgen oder an Sie liefern zu lassen.
(2) Überlassung von Rechten:
Soweit Sie uns Schutzrechte (Logo, Foto, Texte usw.) überlassen, sind wir berechtigt, diese vertragsgemäß zu nutzen und soweit notwendig auch an Dritte weiterzugeben. Sie stellen sicher, dass wir hierzu berechtigt sind bzw. informieren uns schriftlich über etwaige Bedenken oder Beschränkungen. Im Übrigen gilt Absatz 1a entsprechend.
Sie sind verpflichtet, uns von jeglichen Kosten und Ansprüchen auch nach Vertragsende freizustellen, die durch eine Inanspruchnahme durch Dritte entstehen, soweit die Inanspruchnahme nicht auf unserem Verschulden beruht.
(3) Einsatz eines Sicherheitsdienstes durch Sie:
Der Einsatz externer Sicherheitsdienste bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.
§ 9a Besondere Vereinbarungen mit Blick auf die Sicherheit
(1) Befolgung von Vorgaben der Leistungsträger:
Sie sind verpflichtet, den am Veranstaltungsort angebrachten sicherheitsrelevanten Hinweisen (z.B. vom Betreiber der Location, Betreiber von Fahrgeschäften oder Anlagen usw.) Folge zu leisten, ebenso Vorgaben und Empfehlungen des örtlichen ausführenden Dienstleisters oder anderer Berater, die über die notwendigen örtlichen und inhaltlichen Kenntnisse verfügen, um etwaige Gefährdungen beurteilen zu können.
(2) Verantwortlichkeit für Ihre Mitarbeiter und Gäste:
Sie sind für das Tun und Unterlassen Ihrer Beschäftigten, der von Ihnen beauftragten Dienstleister und Ihrer Gäste verantwortlich, soweit wir nicht diese Personen zu einem rechtswidrigen Handeln oder Unterlassen rechtswidrig veranlasst haben. Im Übrigen gilt § 15 („Haftung“).
Soweit Sie Dritte einladen oder teilnehmen lassen, sind Sie verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass auch diese die hier genannten Vorgaben beachten und einhalten.
(3) Eignung und Fähigkeit von Mitarbeitern und Gästen:
a. Wir sind nicht verpflichtet, ausreichende Fähigkeiten, Kenntnisse und Erlaubnisse Ihrer Mitarbeiter und Gäste zu überprüfen, soweit sich nicht aufdrängt, dass Fähigkeiten, Kenntnisse und Erlaubnisse nicht vorliegen oder wir nicht ausdrücklich zur Prüfung beauftragt sind.
b. Soweit wir für die Durchführung der Veranstaltung verantwortlich sind, können wir auch Teilnehmer von der Veranstaltung ausschließen, die nicht eine ausreichende körperliche oder geistige Eignung innehaben oder die gegen unsere Mahnungen oder die unserer Beauftragten verstoßen oder die den friedlichen und sicheren Ablauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der Teilnehmer, Beschäftigten und Mitwirkenden beeinträchtigen oder zu beeinträchtigen drohen. Ansprüche für Sie oder Dritte entstehen gegen uns nur, wenn wir den Ausschluss schuldhaft herbeigeführt haben.
c. Im Übrigen gilt § 15 („Haftung“).
(4) Arbeitssicherheit:
a. Wir haben einen Anspruch auf Auskunft über Arbeitssicherheitsmaßnahmen am Veranstaltungsort, ebenso über andere Unternehmen, die zur selben Zeit wie wir am Veranstaltungsort tätig sind.
b. Sie setzen zur Abstimmung der Tätigkeiten der beteiligten Unternehmer, auch uns, einen Koordinator und erforderlichenfalls einen Vertreter ein, § 6 DGUV Vorschrift 1 (BGV A1). Der Vertreter hat bei Abwesenheit des Koordinators die gleichen Rechte und Pflichten, wie dieser. Sie geben die Namen des Koordinators und seines Stellvertreters uns bekannt. Wir sind, wie jeder beteiligte Unternehmer, verpflichtet, dafür zu sorgen, dass der von uns eingesetzte Verantwortliche, den wir Ihnen auch benennen, bei der jeweiligen Arbeitsaufnahme über Namen und Funktion des Koordinators und seiner Vertreters hinreichend informiert ist.
c. Der Koordinator stimmt den Arbeitsablauf der beteiligten Unternehmen so ab, dass jederzeit alle erforderlichen Vorkehrungen zur Vermeidung gegenseitiger Gefährdungen gewährleistet sind. Er stellt zu diesem Zweck einen zeitlich gegliederten Arbeitsablaufplan auf. Er hat das Recht, von uns hierfür alle erforderlichen Unterlagen anzufordern, insbesondere einen Arbeitsablaufplan mit folgenden Angaben: Vorgesehener Arbeitsbeginn, voraussichtliches Arbeitsende, Personalstärke, Geplante Arbeitsweise, Verantwortliche (weisungsbefugte Beauftragte). Wir haben auch die vorstehenden Angaben für unsere Subunternehmer zu erstatten.
d. Der Koordinator legt im Arbeitsablaufplan insbesondere die Voraussetzungen fest, die für jede beteiligte Arbeitsgruppe vor Arbeitsaufnahme vorliegen müssen. Der Arbeitsablaufplan wird den Verantwortlichen zur Einhaltung durch die von ihnen geführten Arbeitsgruppen übergeben.
e. Die Arbeitsaufnahme der beteiligten Unternehmen darf nur unter Einhaltung des Arbeitsablaufplanes erfolgen. Planabweichungen sind dem Koordinator zu melden. Kann durch eine Planabweichung oder Störung eine gegenseitige Gefährdung der beteiligten Arbeitsgruppen eintreten, so ist der Koordinator unverzüglich zu benachrichtigen. Die Arbeiten sind einzustellen und dürfen erst wieder aufgenommen werden, wenn die Voraussetzungen des geänderten Arbeitsablaufplanes erfüllt sind oder der Koordinator dies ausdrücklich zulässt. Der Koordinator unterrichtet die betroffenen Verantwortlichen unverzüglich über jede wesentliche Änderung des Arbeitsablaufplanes.
f. Der Koordinator ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Aufgaben den Auftraggebern, deren Verantwortlichen und jedem Beschäftigten Weisungen zu erteilen. Den Weisungen des Koordinators ist unbedingt Folge zu leisten.
g. Die vorstehenden Bestimmungen entbinden Sie und uns nicht von der Verpflichtung zur Einhaltung der geltenden Arbeitsschutzbestimmungen.
§ 9b Besondere Vereinbarungen bei vorübergehender Überlassung von Sachen
Wenn wir Ihnen Geräte oder Gegenstände vorübergehend überlassen, egal ob entgeltlich oder unentgeltlich, gelten folgende Regelungen:
A. Allgemeines
(1) Untervermietung:
Eine Untervermietung oder Weitergabe, die nicht vertragsgemäß notwendig ist (z.B. damit der von Ihnen beauftragte Techniker die Sache bedienen kann) gemieteter Sachen ist nur mit unserer vorheriger schriftlicher Zustimmung zulässig.
§ 540 Absatz 1 Satz 2 BGB ist ausgeschlossen.
(2) Zustand der Sachen, Aufbau:
Die Miet-Gegenstände werden Ihnen in ordnungsgemäßem Zustand überlassen. Sie sind verpflichtet, etwaige Schäden oder Mängel unverzüglich anzuzeigen und uns in zumutbaren Rahmen Gelegenheit zur Reparatur, Nachbesserung oder Nachlieferung zu geben bzw. nach Ihrer Anweisung eine Reparatur durchzuführen oder durchführen zu lassen.
(3) Benutzung der Sachen:
Sie sind verpflichtet, das Equipment ausschließlich bestimmungsgemäß zu gebrauchen bzw. gebrauchen zu lassen.
(4) Bewachung der Sachen:
Sie sind verpflichtet, sämtliche üblichen Schutzmaßnahmen und notwendigen Sicherungsvorkehrungen vor Diebstahl und Vandalismus einzuhalten. Sie haften ab dem Überlassen der Miet-Gegenstände in vollem Umfang für Diebstahl und solche Beschädigungen, die außerhalb einer vertragsgemäßen Abnutzung bzw. Beanspruchung liegen, soweit nicht wir auftragsgemäß für die Betreuung und Bewachung verantwortlich sind.
(5) Schadenersatz bei Beschädigung:
Im Falle von Beschädigungen, Zerstörung oder Verlust müssen Sie uns – vorbehaltlich weiterer Ansprüche, die aus der Zerstörung der Beschädigung des Equipments resultieren – den Wiederbeschaffungswert des Equipments zu ersetzen, d.h. den Netto-Kaufpreis, den wir für eine Ersatzbeschaffung des Equipments aufbringen müssen. Es bleibt Ihnen aber vorbehalten, nachzuweisen, dass uns kein Schaden entstanden ist oder der Schaden wesentlich geringer ist; in diesem Fall ist kein Schaden bzw. dieser geringere Schaden zu erstatten.
(6) Abholung:
Soweit wir das Ihnen überlassene Equipment abholen und selbst nicht vertragsgemäß nutzen, stellen Sie sicher, dass bis dahin das Equipment sicher und trocken verwahrt wird und im Übrigen die Voraussetzungen aus den Regelungen zum Lieferort gegeben sind. Sind die Voraussetzungen für eine Abholung nicht gegeben und Abweichungen für unser Abholpersonal nicht zumutbar, so verlängert sich die Mietdauer entsprechend um die Wartezeiten. Sie erstatten uns alle im Zusammenhang mit der Verzögerung entstehenden Kosten und Schäden.
(7) Sonderfall der verschuldensunabhängigen Haftung:
Unsere verschuldensunabhängige Haftung nach § 536a Absatz 1, 1. Alternative BGB wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden sind, ist ausgeschlossen, soweit wir den Mangel nicht arglistig verschwiegen haben oder soweit es sich um eine wesentliche Vertragspflicht handelt („Kardinalpflicht“. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, die vertragswesentliche Rechtspositionen beinhaltet, die Ihnen nach Inhalt und Zweck des Vertrages durch uns gerade zu gewähren sind bzw. auch solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen und vertrauen dürfen).
Im Übrigen gelten die Bestimmungen in § 15 („Haftung“).
(8) Versicherung:
Sie sind verpflichtet, alle von uns an Sie überlassene Gegenstände ausreichend gegen Beschädigung, Diebstahl, Vandalismus usw. zu versichern und während der Überlassungsdauer versichert zu halten. Wir haben das Recht, jederzeit einen Nachweis der Versicherung zu verlangen und die Überlassung an Sie von der Vorlage eines Versicherungsnachweises abhängig zu machen.
Dafür gelten folgende Mindestgrenzen, soweit nichts anderes vereinbart ist:
a. 2 Million Euro für Personenschäden,
b. 5 Million Euro Sachschäden, wobei die Versicherung ausdrücklich Sachschäden an dem Mietgegenstand abdecken muss, sowie
c. 250.000 Euro für Vermögensschäden.
B. Lieferung, Lieferort, Gefahrübergang, Teillieferungen
(1) Allgemeines:
Die Lieferung, soweit von uns geschuldet oder von Ihnen gewünscht, erfolgt an die von Ihnen bei Vertragsschluss bzw. auf unsere erste Anfrage hin angegebene Postanschrift. Sie müssen insbesondere die Lieferadresse und mögliche Beschränkungen bei der Anlieferung oder Abholung, bei Aufbau und Abbau usw. nennen und für die Entgegennahme der Lieferung anwesend sein. Diese Mitwirkungshandlungen nehmen Sie auf Ihre Kosten vor, soweit nichts anderes vereinbart ist.
(2) Flächen: Ihre Haftung für die Boden-Belastbarkeit / Rettungswege:
a. Aufstellungsorte, An- und Abfahrtswege, Rangierflächen und Transportwege auf dem Gelände bzw. in Ihren Räumlichkeiten müssen für Aufstellung, Zwischenlagerungen, Transport sowie Aufbau- und Abbauarbeiten geeignet, eben, frei, ausreichend befestigt, statisch ausreichend belastbar und ausreichend beleuchtet sein.
b. Etwaige Beschränkungen der nutzbaren Flächen für einen LKW mit Auflieger (z.B. unter den Rangier- und Ladeflächen liegende Tiefgarage usw.) müssen Sie uns unverzüglich anzeigen.
c. Sie müssen sicherstellen, dass die von uns genutzten Flächen und Wege nicht von Unbefugten, insbesondere nicht von Gästen, betreten werden und dies ggf. durch geeignete Absperrungen oder Personal gewährleisten.
(3) Untergang der Sache, Verzögerungen:
Die Gefahr des zufälligen Untergangs der Waren geht mit der Absendung der Ware bzw. Übergabe an die Lieferperson auf Sie über, soweit wir keinen Aufbau oder Abbau unseres Equipments oder keine Betreuung/Serviceleistung vor Ort schulden.
Wird die Lieferung auf Ihren Wunsch oder aus nicht von uns zu vertretenden Umständen verzögert, geht die Gefahr für die Zeit der Verzögerung auf Sie über. Die durch die Verzögerung entstehenden Kosten für Wartezeit, Bereitstellung, Aufbewahrung usw. haben Sie zu tragen bzw. Sie müssen auf Aufforderung entsprechende Maßnahmen treffen.
(4) Erfolg der Lieferung:
Die Lieferung gilt als erfolgt, wenn wir das Equipment an der zur vereinbarten Lieferanschrift zugeordneten Bordsteinkante bereit stellen, wenn unter der angegebenen Anschrift zum vereinbarten Zeitpunkt keine berechtigte Person erreichbar ist und eine Übergabe der Ware nicht möglich ist, oder eine Lieferung bis zu Ihnen auch unter Aufbietung üblicher und angemessener Anstrengungen nicht zumutbar ist (z.B. Lieferung in Bereiche, deren ungefährdetes Betreten nicht gesichert ist, wie z.B. dunkle Treppen oder ungesicherte Schräglagen).
(5) Entsprechendes gilt für die Abholung bzw. den Rücktransport nach Abbauende.
C. Liefertermine, Lieferschwierigkeiten, Höhere Gewalt:
(1) Angaben oder Absprachen zu Liefer- oder Leistungszeitpunkten innerhalb eines Aufbau-, Abbau- oder Veranstaltungstages sind nur als annähernde Termine zu verstehen und sind keine Fixtermine, soweit dadurch der Beginn der Veranstaltung oder andere für einen ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung notwendigen Termine (z.B. Bauabnahme) nicht gestört werden. Verbindliche Liefer- oder Leistungstermine (Fixtermine) müssen ausdrücklich als verbindlich oder fix bezeichnet werden.
(2) Für uns nicht vorhersehbare oder nicht planbare Hindernisse (Baustellen, Staus auf dem Weg zu Ihnen bzw. zur Veranstaltung oder zum vereinbarten Lieferort) führen zu einer entsprechenden Verlängerung etwaiger Lieferfristen auf Ihr Risiko.
(3) Wir schulden, wenn überhaupt eine Lieferung geschuldet ist, einen Zustellversuch bzw. einen Versuch der Lieferung.
§ 10 Eigentum, Schutz unserer Dokumente, Nutzungsrechte
(1) Allgemeines:
a. Von uns erstellte Unterlagen, Graphiken, Aufstellungen, Zeichnungen, Skizzen und andere Gegenstände verbleiben in unserem Eigentum und sind nach Vertragsende wieder an uns zurückzugeben, soweit der Eigentumsübergang nicht Vertragsgegenstand ist.
b. Kommt nach Teilnahme an einer Präsentation oder nach Erstellung eines Konzeptes zwischen Ihnen und uns kein Vertrag zustande, so verbleiben alle Leistungen und Rechte ausschließlich bei uns.
(2) Schutz unserer Dokumente und Ideen:
Für alle von uns erstellten Veranstaltungskonzepte, Unterlagen, Graphiken, Aufstellungen, Zeichnungen und Skizzen (Werke) gilt die Anwendbarkeit des Urheberrechtsgesetzes als vereinbart auch dann, wenn einzelne Teile nicht kraft Gesetz geschützt sein sollten.
Außerdem gelten unsere Veranstaltungskonzepte, Vertragsunterlagen, Planungsunterlagen, Kalkulationsunterlagen, Checklisten, Adresslisten usw. als Geheimnis im Sinne des Geschäftsgeheimnisgesetzes.
Dies gilt auch über das Vertragsende hinaus.
Dieser Absatz 2 gilt aber dann nicht, soweit das Werk derart offenkundig allgemein-üblich ist, dass ein Schutz aus diesem Absatz 2 Sie unverhältnismäßig beeinträchtigen würde. Sie sind darlegungspflichtig dafür, dass das Werk ganz oder teilweise offenkundig allgemein-üblich ist, wir sind dann beweispflichtig dafür, dass dies ausnahmsweise nicht der Fall ist.
(3) Ihre Nutzungsrechte:
a. Sie erwerben mit der vollständigen Bezahlung der fälligen Vergütung und Kosten die für den Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Sie erwerben nur dann ohne Bezahlung diese Nutzungsrechte, soweit im Verhältnis zum Vertragszweck bzw. Nutzungszeit eine spätere Fälligkeit vereinbart ist. Darüber hinausgehende Nutzungen bedürfen unserer ausdrücklichen Zustimmung unter dem Vorbehalt einer zusätzlichen Vergütungspflicht.
b. Wir sorgen im Rahmen Ihres Auftrages nur für die Lizenzierung der für den Auftrag notwendigen Rechte Dritter (z.B. Lizenz für die Aufführung bei einer beauftragten Musikaufführung). Soweit Sie fremde Werke bzw. Rechte darüber hinaus nutzen möchten, sind Sie selbst für die Beschaffung der dafür notwendigen Rechte verantwortlich (z.B. Aufzeichnung der Aufführung auf Video und Upload des Videos im Internet).
c. Wiederholte Nutzungen durch Sie ohne ebenso wiederholten vergüteten Auftrag an uns lösen eine entsprechende Vergütungspflicht aus, soweit die Wiederholung nicht bereits Gegenstand des ersten Auftrages und/oder mit der bisherigen Vergütung bereits angemessen abgegolten ist.
d. Dies gilt auch über das Vertragsende hinaus.
§ 11 Vertraulichkeit / Geheimnisschutz
(1) Allgemeines:
Sie und wir vereinbaren über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gegenseitig absolutes Stillschweigen auch über das Vertragsende hinaus.
Als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse werden alle auf ein Unternehmen bezogene Tatsachen, Umstände und Vorgänge verstanden, die nicht offenkundig, sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und an deren Nichtverbreitung der Rechtsträger ein berechtigtes Interesse hat und die als Betriebs- und Geschäftsgeheimnis bezeichnet sind.
Sie und wir sind jederzeit berechtigt, auch nach Vertragsschluss über einzelne Informationen eine eigenständige Vertraulichkeitsvereinbarung zu schließen, die die Rechte des Informationsgebers angemessen und unter Wahrung der hier vereinbarten Rechte und Pflichten wahrt.
(2) Weitergabe der Pflichten an Dritte:
Sie und wir sind verpflichtet, diese Geheimhaltungspflicht auch unseren Beschäftigten, Kooperationspartnern, Mitgesellschaftern und/oder Mitgeschäftsführern aufzuerlegen.
(3) Vorgehen nach Vertragsende:
Nach Vertragsende werden wir die von Ihnen erhaltenen Informationen, Unterlagen und Arbeitsergebnisse löschen, vernichten oder zumindest den Zugang für Personen, die nicht notwendigerweise Zugriff darauf erhalten müssen, sperren. Dies gilt nicht für Informationen, Unterlagen und Arbeitsergebnisse, die wir aufgrund gesetzlicher Pflichten aufbewahren müssen (z.B. aufgrund steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten) oder aufgrund vertragsrechtlicher Nachweismöglichkeiten in angemessenen Umfang aufbewahren möchten (z.B. um einen Nachweis über getätigte Leistungen erbringen zu können). Sie können Auskunft über die aufbewahrten Informationen, Unterlagen und Arbeitsergebnisse verlangen. Ist der Grund der Aufbewahrung weggefallen, werden wir die Löschung bzw. Vernichtung unverzüglich vornehmen.
Diese Pflichten gelten umgekehrt auch für Sie.
§ 12 Aufnahmerechte, Referenznennung
(1) Aufnahmerechte:
Wir sind berechtigt, auf der Veranstaltung unter Beachtung der Persönlichkeitsrechte der Gäste und Rechte Dritter selbst Foto- und/oder Videoaufnahmen zu fertigen und diese zu Referenz- und eigenen werblichen Zwecken zu verwenden, sofern Sie dies nicht zuvor aus wichtigem Grund ausdrücklich ablehnen. In jedem Fall sind wir berechtigt, Aufnahmen zu Dokumentations- und Beweiszwecken zu fertigen.
(2) Referenzen:
Wir sind berechtigt, Ihren Namen und Ihre Veranstaltung als Referenz in angemessenen Umfang zu Werbezwecken zu nennen.
§ 13 Datenschutz
(1) Ihre Beschäftigten: Nutzung der Daten / Weitergabe unserer Datenschutzinformationen:
Sie sind verpflichtet, die Datenschutzinformationen, die wir Ihnen als Vertragspartner mitteilen, auch an die von Ihnen zu benennenden verantwortlichen Personen und Ansprechpartner weiterzugeben, damit diese auch über die bei uns im Zusammenhang mit dem Vertrag erfolgenden Datenverarbeitungsvorgänge und Datenschutzmaßnahmen informiert werden.
(2) Weitere datenschutzrechtlich relevante Vereinbarungen:
Soweit notwendig, werden Sie und wir auch noch nach Vertragsschluss entsprechende datenschutzrechtliche Vereinbarungen schließen, die auf der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) beruhen (z.B. einen Vertrag über die gemeinsame Verantwortlichkeit gemäß Art. 26 DSGVO oder einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO).
§ 14 Gewährleistung
(1) Abnahme:
Soweit eine Abnahme erforderlich ist, gilt diese als erfolgt, wenn Sie diese nach unserer Aufforderung und einer Fristsetzung, längstens aber innerhalb von 14 Arbeitstagen nach der Aufforderung, mit konkreten Fehlerbeschreibungen verweigern.
(2) Frist zur Mängelrüge:
Sie müssen Reklamationen unverzüglich nach Feststellung eines Mangels schriftlich geltend machen (Mängelrüge). Im Übrigen gilt § 377 HGB entsprechend.
(3) Mängelbeseitigung:
Soweit ein von uns zu vertretener Mangel an dem Vertragsgegenstand vorliegt, sind wir nach eigener Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzleistung berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung tragen wir alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, z.B. Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Vertragsgegenstände durch Sie an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurden. Schlägt die Mängelbeseitigung bzw. Ersatzleistung zweimal fehl oder sind wir dazu nicht bereit oder in der Lage, können Sie vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
(4) Ihr Minderungsrecht:
Ihnen wird ausdrücklich das Recht vorbehalten, bei Fehlschlagen der Nacherfüllung zu mindern, oder, wenn eine Bauleistung Gegenstand der Mängelhaftung ist, nach Ihrer Wahl vom Vertrag zurückzutreten.
(5) Wann sind Ihre Gewährleistungsrechte ausgeschlossen?
Ihre Rechte wegen Mängeln sind ausgeschlossen, soweit Sie ohne unsere Zustimmung Änderungen an der Mietsache vornehmen oder vornehmen lassen. Dies gilt nicht, soweit Sie nachweisen, dass die Änderungen keine für uns unzumutbaren Auswirkungen auf Feststellung und Beseitigung der Mängel haben. Ihre Rechte wegen Mängeln bleiben unberührt, sofern Sie zur Vornahme von Änderungen, insbesondere im Rahmen der Ausübung des Selbstbeseitigungsrechts gemäß § 536a Absatz 2 BGB berechtigt sind und diese Änderungen fachgerecht ausgeführt sowie nachvollziehbar dokumentiert wurden.
(6) Änderung der Verjährungsfrist:
Die Verjährungsfrist für alle Gewährleistungsansprüche beträgt 1 Jahr ab der Abnahme, im Übrigen 1 Jahr beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müssten.
Diese Verkürzung der Verjährungsfrist gilt nicht:
a. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
b. bei Personenschäden,
c. bei einem Mangel in einem dinglichen Recht eines Dritten, auf Grund dessen Herausgabe der Kaufsache verlangt werden kann (§ 438 Absatz 1 Nr. 1a BGB),
d. bei einem Bauwerk und einem Werk, dessen Erfolg in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB),
e. bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
(7) Sonstiges:
a. Die vorstehenden Regelungen zur „Gewährleistung“ gelten allesamt dann nicht, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Werkes übernommen haben.
b. Auf die Möglichkeit der subsidiären Haftung für Subunternehmer gemäß § 15 Absatz 5 wird verwiesen.
§ 15 Haftung
(1) Unsere Verschuldensunabhängige Haftung bei Vermietung
Unsere verschuldensunabhängige Haftung nach § 536a Absatz 1, 1. Alternative BGB wegen Mängeln im Rahmen einer Vermietung, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden sind, ist ausgeschlossen, soweit wir den Mangel nicht arglistig verschwiegen haben oder soweit es sich um eine wesentliche Vertragspflicht handelt („Kardinalpflicht“, Kardinalpflichten sind solche Pflichten, die vertragswesentliche Rechtspositionen beinhaltet, die Ihnen nach Inhalt und Zweck des Vertrages durch uns gerade zu gewähren sind bzw. auch solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen und vertrauen dürfen). Diese Haftungsbeschränkung gilt sinngemäß auch für unsere Haftung im Hinblick auf den Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
(2) Unsere Haftung bei Pflichtverletzungen, die zu Sach- oder Vermögensschäden führen
Wir haften für leichte Fahrlässigkeit nur bei Verletzung von Kardinalpflichten.
Kardinalpflichten sind solche Pflichten, die vertragswesentliche Rechtspositionen beinhaltet, die Ihnen nach Inhalt und Zweck des Vertrages durch uns gerade zu gewähren sind bzw. auch solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen und vertrauen dürfen.
Unsere Haftung für leichte Fahrlässigkeit dieser Kardinalpflichten ist beschränkt auf den nach der Art des Vertrages vorhersehbaren, vertragstypischen Durchschnittsschaden.
Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Vertragsgegenstandes sind, sind nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Vertragsgegenstandes typischerweise zu erwarten sind.
Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung, auch nicht beim Fehlen zugesicherter Eigenschaften, sowie auch nicht für Ihre Ansprüche aus Produkthaftung und aus gesetzlich zwingenden Haftungstatbeständen.
Die Haftungsbeschränkungen gelten im gleichen Umfang zu Gunsten unserer Organe, unserer Beschäftigten und sonstigen Erfüllungsgehilfen und unseren Subunternehmern.
(3) Pflichtverletzungen, die zur Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit führen
Wir haften für jede Art von Fahrlässigkeit und Vorsatz bei der uns zurechenbaren Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit von Ihnen.
(4) Unsere Haftung beim Einsatz von Streaming- bzw. Internetdienstleistern
Soweit wir zur Erfüllung des Auftrages externe Streaming-Dienstleister oder Internetplattformen o.Ä. einsetzen (z.B. Youtube, Zoom u.a.), haften wir nicht, soweit dort technische Probleme auftreten, die zu Störungen beim Auftragsgegenstand führen und wir dies nicht unmittelbar selbst (also durch unmittelbares eigenes Tun oder Unterlassen) zu vertreten haben. Dies gilt auch dann, wenn Leistungen online bzw. im Internet erbracht werden sollen.
Wir haften nicht für Schäden (z.B. Löschen von Daten) oder Bußgelder usw., wenn auf Ihren Wunsch Dienstleister involviert werden, deren Datenverarbeitung ganz oder teilweise in den USA bzw. auf Servern in den USA stattfindet.
(5) Subsidiäre Haftung bei Subunternehmern als Verursacher:
Wenn wir einen Subunternehmer bzw. Nachunternehmer (im Folgenden nur noch: Subunternehmer) beauftragen und dieser Subunternehmer leistet mangelhaft oder verursacht einen Schaden, so haben wir im Falle einer Inanspruchnahme die Möglichkeit, uns auf unsere subsidiäre Haftung zu berufen. Diese Berufung muss unverzüglich nach Ankündigung einer Inanspruchnahme erfolgen und kann hiernach jederzeit zurückgenommen werden. Im Falle dieser Berufung haften wir nur subsidiär, und dieser Subunternehmer primär.
Das heißt im Einzelnen:
a. Ansprüche aus Pflichtverletzung des Subunternehmers müssen Sie dann primär gegen diesen direkt geltend machen. Wir sind in diesem Fall verpflichtet, diesen Subunternehmer mit ladungsfähiger Anschrift zu benennen, alle uns gegen diesen Subunternehmer zustehenden Rechte bzw. Ansprüche an Sie abzutreten und alle zur Anspruchsdurchsetzung erforderlichen Unterlagen und Informationen an Sie herauszugeben sowie eigene Beschäftigten und Personen soweit möglich als Zeugen mit ladungsfähiger Anschrift zu benennen.
b. Sie müssen zumindest ein Gerichtsverfahren der 1. Instanz gegen den Subunternehmer führen. Sollten Sie dort unterliegen, können wir unter Vorstreckung der Kosten der weiteren Instanz(en) verlangen, dass Sie uns unverzüglich alle Schriftsätze und gerichtlichen Beschlüsse und Urteile aushändigen und auch weitere Instanzen durchgehen. Sollten Sie auch in diesen weiteren Instanzen unterliegen, erstatten wir die Gerichts- und notwendigen Anwaltskosten dieser weiteren Instanzen.
c. Im Falle eines obsiegenden Urteils müssen Sie mindestens 2 Zwangsvollstreckungsversuche gegen den Subunternehmer durchführen.
d. Nur wenn und soweit diese primäre Inanspruchnahme scheitert, haften wir subsidiär.
e. Eine etwa von uns mit dem Subunternehmer vereinbarte Freistellungsvereinbarung o.Ä. hat keinen Einfluss auf unser Recht, uns auf die subsidiäre Haftung zu berufen.
Die subsidiäre Haftung gilt nicht bzw. nur auf Ihren Wunsch, wenn unser Subunternehmer seinen Gerichtsstand im EU-Ausland hat.
§ 16 Höhere Gewalt
(1) Höhere Gewalt im Verhältnis zwischen Ihnen und uns:
Im Falle Höherer Gewalt oder anderer schwerwiegender Ereignisse, die weder Sie noch wir zu vertreten haben, die zu einer Nichtdurchführbarkeit, einem Abbruch oder einer Unterbrechung des Vertrages oder einzelner vertragsgemäßer Leistungen führen, können wir von Ihnen die bis dahin angefallenen Kosten, die von uns erbrachten Leistungen und die von uns gegenüber unseren Nachunternehmern zu leistenden notwendigen Zahlungen ersetzt bzw. vergütet verlangen.
Bei infektionsschutzrechtlichen, bevölkerungsschutzrechtlichen, ordnungsrechtlichen oder polizeilichen Beschränkungen des Vertragsgegenstandes (inkl. Reiseverbote, Beherbergungsverbote usw.), die weder Sie noch wir zu vertreten haben, wird widerleglich vermutet, dass die Durchführung des Vertrages zu geänderten Rahmenbedingungen unzumutbar ist und damit ein Fall des § 16 Absaz 1 vorliegt; die Vermutung wird bspw. durch eine einvernehmliche Verlegung von Termin oder Ort widerlegt.
(2) Höhere Gewalt & andere Ereignisse außerhalb des Vertragsverhältnisses
Soweit die Durchführung des diesem Auftrag zugrundeliegenden Projekts bzw. der zugrundeliegenden Veranstaltung für Sie oder Ihren Auftraggeber unmöglich geworden ist, unzumutbar erschwert oder nahezu unmöglich ist, und Sie aus diesen Gründen vom Vertrag zurücktreten, gilt für unsere Vergütung § 648 BGB, gleich ob direkt oder in analoger Anwendung. Sollte durch eine Stornierungsvereinbarung für Sie geringere Kosten anfallen, so gelten diese.
Bei Ereignissen, die wir nicht zu vertreten haben bzw. die nicht in unsere Risikosphäre fallen, sowie bei infektionsschutzrechtlichen, bevölkerungsschutzrechtlichen, ordnungsrechtlichen oder polizeilichen Beschränkungen des dem Vertrag zugrundeliegenden Projekts oder Veranstaltung (inkl. Reiseverbote, Beherbergungsverbote usw.) wird widerleglich vermutet, dass die Durchführung des Projekts und/oder der Veranstaltung zu geänderten Rahmenbedingungen unzumutbar ist und damit ein Fall dieses Absatz 2 vorliegt.
Wenn einvernehmlich oder gerichtlich die Anwendbarkeit des § 313 BGB festgestellt würde, gilt in finanzieller Hinsicht mindestens die Rechtsfolge des § 16 Absatz 1.
(3) Höhere Gewalt im Verhältnis zwischen uns und unserem Nachunternehmer:
Kann sich einer unserer Nachunternehmer auf Höhere Gewalt berufen und führt dieser die im Nachunternehmerverhältnis geschuldete Leistung deshalb nicht aus, so werden auch wir von unserer Leistungspflicht Ihnen gegenüber frei; es gilt im Übrigen Absatz 1.
Wir werden uns um geeignete Ersatzleistungen bemühen, für deren Aufwand sich unsere Vergütung im Zweifel nach der vereinbarten Vergütung bemisst.
(4) Pietätsgründe:
Der Höheren Gewalt im Sinne dieser Bestimmungen steht ein Ereignis gleich, bei dem zwar die Vertragspartner leisten würden können, aber Pietätsgründe eine Nichtleistung gebieten.
Ein solcher Pietätsgrund ist gegeben, wenn zumindest auch in der Region des Veranstaltungsortes Trauerbeflaggung behördlich angeordnet ist oder vorgenommen wird oder sie unmittelbar bevorsteht, oder wenn ein schwerer Unfall bzw. Unglück innerhalb 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn geschieht, über das in der Region des Veranstaltungsortes in der überwiegenden Anzahl der Medien berichtet wird, oder wenn der Vorfall vor mehr als 48 Stunden geschehen ist, aber die Berichterstattung in der überwiegenden Anzahl der Medien durch Sondersendungen noch präsent ist, oder wenn vergleichbare Veranstaltungen aufgrund desselben Vorfalls abgesagt werden. In diesem Fall gilt Absatz 1 entsprechend.
§ 17 Nichtleistung eines Leistungsträgers
(1) Leistungsfreiheit bei Nichtleistung durch Leistungsträger:
Soweit außerhalb von Höherer Gewalt ein von uns zu verantwortender Leistungsträger eine geschuldete Leistung nicht oder nicht vollständig erfüllen kann („Nichtkönnen“, z.B. Überbuchung des Hotels) oder will („Nichtwollen“, z.B. aufgrund Sicherheitsbedenken) und wir nachweisen können,
a. diesen Leistungsträger sorgfältig ausgewählt zu haben,
b. die Nichtleistung des Leistungsträgers nicht schuldhaft zu vertreten zu haben, sowie
c. im Falle des Nichtwollens dieses Nichtwollen objektiv begründbar bzw. vertretbar und für die Sicherheit der Gäste, Mitwirkenden und/oder Beschäftigte notwendig ist oder war,
so werden wir von unserer Leistungspflicht Ihnen gegenüber frei, soweit wir Ihnen diese schulden.
(2) Bemühen um Ersatzleistungen:
Wir werden uns im Falle des Absatz 1 um geeignete Ersatzleistungen bemühen.
(3) Finanzielle Rechtsfolgen:
Unser Anspruch auf Vergütung und Kostenerstattung für dieses Bemühen und Ihr Anspruch auf Schadenersatz gegen uns richten sich nach den folgenden beiden Bestimmungen:
a. Betrifft die Nichtleistung Ihren Risikobereich, so haben wir einen Anspruch auf Vergütung und Kostenerstattung.
b. Betrifft die Nichtleistung unseren Risikobereich, so haben wir keinen Anspruch auf Vergütung und Kostenerstattung. Soweit wir weder fahrlässig noch schuldhaft gehandelt haben, ist Ihr Schadenersatzanspruch auf den Betrag begrenzt, den der Leistungsträger, Nachunternehmer oder ein Versicherungsträger leistet. Im Übrigen gilt § 15 („Haftung“).
§ 18 Kündigung
(1) Kündigung aus wichtigem Grund durch uns:
Wir können den Auftrag kündigen, wenn uns die Zusammenarbeit mit Ihnen unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur Fertigstellung der vereinbarten Leistung und/oder bis zur vereinbarten Beendigung nicht zugemutet werden kann (Kündigung aus wichtigem Grund). Ein solcher Grund liegt z.B. vor, wenn:
a. eine fällige Zahlung von Ihnen bei uns nicht rechtzeitig bei uns eingegangen ist, soweit unsere Kündigung nicht zu einem Ausschluss oder einer Beeinträchtigung des Insolvenzverwalterwahlrecht gemäß § 103 InsO führt,
b. Zahlungsverzug von Ihnen nach Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahren und nach Insolvenzeröffnung eintritt,
c. bei Ihnen ein Wechsel der Gesellschafter erfolgt, die mehr als 50% der Kapitalanteile bei Ihnen halten, soweit hierdurch unsere wirtschaftlichen und/oder rechtlichen Interessen mehr als nur unerheblich beeinträchtigt werden (Change of Control),
d. sich Umstände ergeben, die für uns bei Vertragsschluss unbekannt waren und die die Sicherheit der Veranstaltung, der Gäste, Mitwirkenden oder Beschäftigten gefährden und wir bei Kenntnis dieser Umstände den Vertrag nicht oder nicht zu diesen Konditionen geschlossen hätten oder wenn nur durch eine Kündigung die Gesundheit oder die Unversehrtheit eines Dritten gewährleistet bleibt,
e. Mängel, die wir nicht zu vertreten haben, festgestellt werden, die die Gesundheit oder das Leben eines Dritten gefährden könnten, oder Mängel festgestellt werden, die wir zu vertreten haben, soweit nur durch eine Kündigung die Gesundheit oder die Unversehrtheit eines Dritten gewährleistet bleibt,
f. Sie gesetzlich vorgeschriebene oder behördlich angeordnete Maßnahmen unterlassen, die der Sicherheit des von uns eingesetzten Personals (Lieferung, Aufbau, Service usw.) vor Ort dienen,
g. Sie Umstände vorsätzlich verschwiegen haben, die für die Beurteilung der Gefahrenlage und/oder das Ausmaß des Leistungsumfangs und/oder der Ausstattung der Produktion und/oder unserer Beschäftigten oder Gehilfen von Bedeutung sind, vor allem mit Blick auf Sicherheit und Rechtmäßigkeit,
h. eine Veranstaltung durchgeführt wird oder werden soll, die in Art, Inhalt oder Umfang von der im Auftragsgegenstand genannten abweicht, dies für uns bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht erkennbar war und dadurch die sichere und rechtmäßige Durchführung der Veranstaltung, auch ggf. ergänzt um notwendige und zumutbare kurzfristige Maßnahmen, nicht gewährleistet ist, oder uns die Teilhabe an einer solchen Veranstaltung nicht zumutbar ist und wir bei Kenntnis der Abweichung den Vertrag nicht oder nicht zu diesen Konditionen geschlossen hätten,
i. anzunehmen ist, dass sich die Veranstaltung, auf der Logos, Equipment oder Personal von uns präsent und anwesend sind, unmittelbar auf politische Vorgänge in Deutschland und/oder dem Ausland bezieht, und/oder dabei Meinungen erörtert und/oder kundgetan werden oder werden sollen, die mit demokratischen Grundwerten und/oder dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland unvereinbar sind und/oder die sich auf das friedliche Zusammenleben der Menschen in Deutschland negativ auswirken,
j. Sie technische oder bauliche Anlagen betreiben, die nicht zulässig sind und dadurch wir oder unser Personal gefährdet sein können,
k. Sie nicht örtliche Gegebenheiten schaffen, die vereinbart oder für eine termingerechte Lieferung oder Betreuung/Service vor Ort erforderlich sind. Darunter fallen z.B. Schotterzufahrten, Lastgrenzen der Zuwege, Entfernungen von der zuletzt zulässigen Parkmöglichkeit des Lieferfahrzeugs zum Lieferort, ebenso mangelnde Belastbarkeit des Bodens, Beleuchtung, Brandschutz, Fluchtwege, und eine Bereitstellung ist auch an der Bordsteinkante unmöglich oder mit Blick auf unser Eigentum nicht zumutbar,
l. sich die zuständigen Behörden und Polizeien anhand konkreter Anhaltspunkte außer Stande sehen, die öffentliche Sicherheit und Ordnung aufrecht zu erhalten und uns die Aufrechterhaltung des Vertrages aus diesem Grund nicht zumutbar ist,
m. eine zuständige Behörde oder ein Gericht die Durchführung der Veranstaltung untersagt.
(2) Kündigung aus wichtigem Grund durch Sie:
Sie können den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn Ihnen unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur Fertigstellung der Leistungen und/oder bis zur vereinbarten Beendigung nicht zugemutet werden kann.
Im Übrigen ist eine Kündigung ausgeschlossen.
(3) Erforderlichkeit einer vorherigen Abmahnung vor einer Kündigung:
Eine vorherige Abmahnung oder Fristsetzung ist nicht erforderlich, wenn ein Abstellen oder Nichteintritt des Kündigungsgrundes unwahrscheinlich ist, ein weiteres Festhalten am Vertrag für den kündigenden Vertragspartner nicht zumutbar ist und die Kostentragung der durch das Abstellen der Kündigungsgründe entstehenden Mehrkosten (Vergütung, Kosten) durch den anderen nicht zumindest anerkannt wird. Betrifft der Kündigungsgrund den Körper, die Gesundheit oder das Leben von Menschen, dann muss die Sicherstellung des Abstellens oder Nichteintritts zweifelsfrei sein.
(4) Vergütungsanspruch nach Kündigung:
a. Kündigen wir aus wichtigem Grund, behalten wir unseren in Bezug auf dienst- und werkvertragliche Leistungen unseren Anspruch auf Vergütung und Kosten, soweit diese Kosten tatsächlich angefallen sind, und in Bezug auf die Miete auf den Mietpreis, soweit wir keine Kosten erspart haben.
b. Kündigen Sie aus wichtigem Grund, so haben wir nur einen Anspruch auf die Vergütung, die auf den bis zur Kündigung erbrachten Teil unserer Leistung entfällt.
(5) Gemeinsame Feststellung des Leistungsstandes:
Nach einer Kündigung oder nach einer sonstigen vorzeitigen Vertragsbeendigung kann jede Vertragspartei von der anderen verlangen, dass sie an einer gemeinsamen Feststellung des Leistungsstandes mitwirkt. Verweigert eine Vertragspartei die Mitwirkung oder bleibt sie einem vereinbarten oder einem von der anderen Vertragspartei innerhalb einer angemessenen Frist bestimmten Termin zur Leistungsstandfeststellung fern, trifft sie die Beweislast für den Leistungsstand zum Zeitpunkt der Kündigung. Dies gilt nicht, wenn die Vertragspartei infolge eines Umstands fernbleibt, den sie nicht zu vertreten hat und den sie der anderen Vertragspartei unverzüglich mitgeteilt hat. Unseren Aufwand an dieser Feststellung können wir vergütet verlangen, soweit nicht wir die Vertragsbeendigung zu vertreten haben.
§ 19 Stornierung
(1) Allgemeines:
Sie haben das Recht, diesen Vertrag ohne Angabe von Gründen zu beenden, auch wenn Sie sich nicht auf gesetzlich geregelte Beendigungsgründe wie Anfechtung, Rücktritt, Kündigung und dergleichen berufen können und auch, wenn wir den Beendigungsgrund nicht zu vertreten haben (Stornierung).
(2) Unser Wahlrecht bei Stornierung:
Soweit Sie den Vertrag aus einem Grund beenden, den wir nicht zu vertreten haben, können wir wahlweise die konkret entstandenen Kosten und Vergütungsansprüche geltend machen, oder unsere Vergütung pauschal, orientiert an einem typischerweise erfolgten Aufwand im Verhältnis zum Fortschreiten der Leistungen wie folgt abrechnen:
a. Veranstaltungsservice:
• Im Falle einer Stornierung verbleiben grundsätzlich 5% des ursprünglich gebuchten Gesamtumsatzes als Unkostenbeitrag bei uns, mindestens aber EUR 1.500,00 zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
• Bei Stornierungen bis 4 Monate vor der Veranstaltung werden 10% des Veranstaltungspreises der stornierten Leistungen in Rechnung gestellt.
• Bei Stornierungen bis 3 Monate vor der Veranstaltung werden 20% des Veranstaltungspreises der stornierten Leistungen in Rechnung gestellt.
• Bei Stornierungen bis 2 Monate vor der Veranstaltung werden 30% des Veranstaltungspreises der stornierten Leistungen in Rechnung gestellt.
• Bei Stornierungen bis 1 Monat vor der Veranstaltung werden 75% des Veranstaltungspreises der stornierten Leistungen in Rechnung gestellt.
• Danach werden bei Stornierungen 100% des Veranstaltungspreises der stornierten Leistungen in Rechnung gestellt.
b. Hotelzimmervermittlung (ab 10 Zimmer/Nacht stornierbar):
• Bei Stornierungen bis 18 Monate vor Anreise werden 5% des Logispreises der stornierten Zimmer in Rechnung gestellt, mindestens aber EUR 250,- zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
• Bei Stornierungen bis 12 Monate vor Anreise werden 10% des Logispreises der stornierten Zimmer in Rechnung gestellt.
• Bei Stornierungen bis 10 Monate vor Anreise werden 20% des Logispreises der stornierten Zimmer in Rechnung gestellt.
• Bei Stornierungen bis 6 Monate vor Anreise werden 80% des Logispreises der stornierten Zimmer in Rechnung gestellt.
• Danach werden bei Stornierungen 100% des Logispreises der stornierten Zimmer in Rechnung gestellt.
Ergeben sich aus den AGB des Hotels kürzere Stornofristen bzw. höhere Stornogebühren, haben diese Vorrang.
c. Speisen- und Getränke:
• Soweit nicht anders vereinbart, berechnet sich der maßgebliche Speisenumsatz nach der Formel: Menü/Buffet/Cateringpreis pro Person x Personenzahl. War noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste Menü/Buffet/Catering des im vereinbarten Zeitpunkt der Veranstaltung gültigen Veranstaltungsangebots zugrunde gelegt.
• Für die Zwecke der Berechnung der Entschädigung für den entgangenen Getränkeumsatz werden 30% vom Gesamtspeisenumsatz angesetzt.
• Ist eine Tagungspauschale vereinbart, ist für die geschuldete Gegenleistung 80% der Pauschale anzusetzen.
d. Ihnen bleibt vorbehalten nachzuweisen, dass unser Schaden geringer ist als die Pauschale oder gar kein Schaden entstanden ist, und haben dann nur den geringeren Betrag, oder, wenn erwiesenermaßen kein Schaden entstanden ist, auch keine Pauschale zu zahlen.
e. Im Falle der Wahl der konkreten Berechnung der Vergütung behalten wir unseren Anspruch auf die Vergütung. Wir müssen uns aber dasjenige anrechnen lassen, was wir infolge der Beendigung des Vertrags an Aufwendungen ersparen oder durch anderweitige Verwendung unserer Arbeitskraft erwerben oder zu erwerben böswillig unterlassen. Es wird widerleglich vermutet, dass uns 5% der auf den noch nicht erbrachten Teil der vereinbarten Leistungen entfallenden vereinbarten Vergütung zusteht.
In beiden Fällen müssen Sie die tatsächlich entstandenen Kosten erstatten (z.B. in Erwartung der Durchführung der Veranstaltung zugemietete Licht- oder Tontechnik, angefordertes fremdes Personal, zubestelltes Catering usw.), soweit diese Leistungen nicht in den vereinbarten Preis und damit in die Pauschalen eingepreist sind.
Wir können das Wahlrecht so lange ausüben, bis eine Einigung oder rechtskräftige gerichtliche Entscheidung über die Abwicklung erfolgt ist. Das bedeutet auch, dass wir die Wahl „Pauschale“ ändern können in die Wahl „konkrete Berechnung“, solange über die Pauschale keine Einigung erzielt wird oder rechtskräftige gerichtliche Entscheidung ergeht, ebenso umgekehrt.
(3) Rücktritt für uns in der Zeit der kostenfreien Stornierung:
Haben wir für einen bestimmten Zeitraum zu Ihren Gunsten ein kostenfreies Storno-Recht vereinbart, so können auch wir binnen dieser Frist vom Vertrag zurücktreten, wenn Anfragen potentieller Dritter nach dem gebuchten Vertragsgegenstand vorliegen und Sie auf unsere Nachfrage hin auf Ihr Recht zum Storno nicht innerhalb von höchstens 10 Tagen verzichten.
(4) Ihr vorheriges Auskunftsrecht
Sie können vorab eine Berechnung der je nach Ausübung der Wahl entstehenden Kosten im Fall einer Stornierung verlangen. Für die Berechnung benötigen wir einen angemessenen Zeitraum von mindestens 5 Werktagen (Montag – Freitag). Wir sind berechtigt, von dieser Berechnung im Falle der Vertragsabwicklung nach einer Stornierung um bis zu 10 % nach oben abzuweichen, wenn wir nachweisen können, dass aufgrund der Kurzfristigkeit eine korrekte Berechnung nicht möglich war. Wir können unseren Aufwand für diese Berechnung angemessen vergütet verlangen.
(5) Kein Aushandeln von Stornobedingungen mit Dritten:
Wir sind nicht verpflichtet, mit Nachunternehmern oder Leistungsträgern Stornierungsbedingungen auszuhandeln oder die Beauftragung der Dritten mit Blick auf eine etwa mögliche Stornierung zu verzögern.
§ 20 Schlussbestimmungen
(1) Zurückbehaltung:
Sie sind nicht berechtigt, gegen uns ein Zurückbehaltungsrecht wegen eines anderen, nicht aus diesem Vertragsverhältnis stammenden Anspruchs, auszuüben.
(2) Aufrechnung:
Ein Aufrechnungsrecht gegen uns steht Ihnen nur zu, soweit es auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Sie sind zur Wahrung allseitiger Interessen verpflichtet, bei einer von Ihnen behaupteten Aufrechnungslage die fällige Vergütung und Kosten auf ein Treuhandkonto einzuzahlen. Der Treuhänder ist zu verpflichten, bei rechtskräftig festgestelltem oder anerkanntem Wegfall der Aufrechnungslage die verwalteten Zahlungen in Höhe der fälligen Beträge an uns auszuzahlen, und bei rechtskräftiger oder anerkannter Feststellung der Aufrechnungslage an Sie zurückzuzahlen. Derjenige, der die treuhänderische Verwaltung verursacht hat, trägt die Kosten der Treuhand. Zusätzliche Zinsen durch den Verzug kann der jeweils empfangsberechtigte Vertragspartner vom anderen nicht verlangen. Soweit keine Einzahlung auf die Treuhand vorgenommen wird, wird vermutet, dass auch keine zulässige Aufrechnungslage besteht, solange wir den der Aufrechnung zugrundeliegenden Anspruch nicht anerkannt haben oder er rechtkräftig festgestellt ist.
(3) Abtretung:
Die Abtretung von nicht auf Geld gerichteten Ansprüchen gegen uns ist ausgeschlossen, soweit wir ein schützenswertes Interesse an dem Ausschluss haben oder Ihre berechtigten Belange an der Abtretbarkeit unsere berechtigten Belange an der Nichtabtretbarkeit nicht überwiegen.
(4) Erfüllungsort:
Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus unserem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
(5) Gerichtsstand:
Gerichtsstand für alle Ansprüche ist unser Geschäftssitz. Wir sind auch berechtigt, den Gerichtsstand an Ihrem Geschäftssitz zu wählen.
(6) Rechtswahl:
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
(7) Sprachwahl:
Sollten diese Allgemeinen Bedingungen neben der deutschen Sprache in eine andere Sprache übersetzt sein, hat im Zweifel die deutsche Sprachversion Vorrang.
(8) Geltungserhaltung der AGB bzw. einzelner Klauseln:
Sie und wir sind verpflichtet, dann, wenn einzelne oder mehrere Regelungen aus anderen Gründen als den Bestimmungen betreffend das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach §§ 305 bis 310 BGB unwirksam/nichtig/undurchführbar sind oder eine ausfüllungsbedürftige Regelungslücke entsteht, durch eine wirksame Regelung ersetzen bzw. die Lücke ausfüllen, die in ihrem rechtlichen und wirtschaften Gehalt der unwirksamen/nichtigen/undurchführbaren Regelung und dem Vertragszweck entspricht.
§ 139 BGB (Teilnichtigkeit) wird ausgeschlossen.
Beruht die Unwirksamkeit einer Regelung auf einem in ihr festgelegten Maß der Leistung oder der Zeit (Termin oder Frist), so ist diese Regelung mit einem dem ursprünglichen Maß am nächsten kommenden rechtlich zulässigen Maß zu vereinbaren.
Datenschutzerklärung
1. Datenschutz auf einen Blick
Allgemeine Hinweise
Die folgenden Hinweise geben einen einfachen Überblick darüber, was mit Ihren personenbezogenen Daten passiert, wenn Sie unsere Website besuchen. Personenbezogene Daten sind alle Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz entnehmen Sie unserer unter diesem Text aufgeführten Datenschutzerklärung.
Datenerfassung auf unserer Website
Wer ist verantwortlich für die Datenerfassung auf dieser Website?
Die Datenverarbeitung auf dieser Website erfolgt durch den Websitebetreiber. Dessen Kontaktdaten können Sie dem Impressum dieser Website entnehmen.
Wie erfassen wir Ihre Daten?
Ihre Daten werden zum einen dadurch erhoben, dass Sie uns diese mitteilen. Hierbei kann es sich z.B. um Daten handeln, die Sie in ein Kontaktformular eingeben.
Andere Daten werden automatisch beim Besuch der Website durch unsere IT-Systeme erfasst. Das sind vor allem technische Daten (z.B. Internetbrowser, Betriebssystem oder Uhrzeit des Seitenaufrufs). Die Erfassung dieser Daten erfolgt automatisch, sobald Sie unsere Website betreten.
Wofür nutzen wir Ihre Daten?
Ein Teil der Daten wird erhoben, um eine fehlerfreie Bereitstellung der Website zu gewährleisten. Andere Daten können zur Analyse Ihres Nutzerverhaltens verwendet werden.
Welche Rechte haben Sie bezüglich Ihrer Daten?
Sie haben jederzeit das Recht unentgeltlich Auskunft über Herkunft, Empfänger und Zweck Ihrer gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Sie haben außerdem ein Recht, die Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten zu verlangen. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema Datenschutz können Sie sich jederzeit unter der im Impressum angegebenen Adresse an uns wenden. Des Weiteren steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu.
Analyse-Tools und Tools von Drittanbietern
Beim Besuch unserer Website kann Ihr Surf-Verhalten statistisch ausgewertet werden. Das geschieht vor allem mit Cookies und mit sogenannten Analyseprogrammen. Die Analyse Ihres Surf-Verhaltens erfolgt in der Regel anonym; das Surf-Verhalten kann nicht zu Ihnen zurückverfolgt werden. Sie können dieser Analyse widersprechen oder sie durch die Nichtbenutzung bestimmter Tools verhindern. Detaillierte Informationen dazu finden Sie in der folgenden Datenschutzerklärung.
Sie können dieser Analyse widersprechen. Über die Widerspruchsmöglichkeiten werden wir Sie in dieser Datenschutzerklärung informieren.
2. Allgemeine Hinweise und Pflichtinformationen
Datenschutz
Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.
Wenn Sie diese Website benutzen, werden verschiedene personenbezogene Daten erhoben. Personenbezogene Daten sind Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Die vorliegende Datenschutzerklärung erläutert, welche Daten wir erheben und wofür wir sie nutzen. Sie erläutert auch, wie und zu welchem Zweck das geschieht.
Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.
Hinweis zur verantwortlichen Stelle
Die verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung auf dieser Website ist:
Servicebroker GmbH
Dominik Markoč
Metzstr. 14b
81541 München
Telefon: +49 (0) 89 / 60068060
E-Mail: info@servicebroker.de
Verantwortliche Stelle ist die natürliche oder juristische Person, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (z.B. Namen, E-Mail-Adressen o. Ä.) entscheidet.
Widerruf Ihrer Einwilligung zur Datenverarbeitung
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.
Recht auf Datenübertragbarkei
Sie haben das Recht, Daten, die wir auf Grundlage Ihrer Einwilligung oder in Erfüllung eines Vertrags automatisiert verarbeiten, an sich oder an einen Dritten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format aushändigen zu lassen. Sofern Sie die direkte Übertragung der Daten an einen anderen Verantwortlichen verlangen, erfolgt dies nur, soweit es technisch machbar ist.
SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung
Diese Seite nutzt aus Sicherheitsgründen und zum Schutz der Übertragung vertraulicher Inhalte, wie zum Beispiel Bestellungen oder Anfragen, die Sie an uns als Seitenbetreiber senden, eine SSL-bzw. TLS-Verschlüsselung. Eine verschlüsselte Verbindung erkennen Sie daran, dass die Adresszeile des Browsers von “http://” auf “https://” wechselt und an dem Schloss-Symbol in Ihrer Browserzeile.
Wenn die SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung aktiviert ist, können die Daten, die Sie an uns übermitteln, nicht von Dritten mitgelesen werden.
Auskunft, Sperrung, Löschung
Sie haben im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung und ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema personenbezogene Daten können Sie sich jederzeit unter der im Impressum angegebenen Adresse an uns wenden.
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3. Datenerfassung auf unserer Website
Cookies
Die Internetseiten verwenden teilweise so genannte Cookies. Cookies richten auf Ihrem Rechner keinen Schaden an und enthalten keine Viren. Cookies dienen dazu, unser Angebot nutzerfreundlicher, effektiver und sicherer zu machen. Cookies sind kleine Textdateien, die auf Ihrem Rechner abgelegt werden und die Ihr Browser speichert.
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Cookies, die zur Durchführung des elektronischen Kommunikationsvorgangs oder zur Bereitstellung bestimmter, von Ihnen erwünschter Funktionen (z.B. Warenkorbfunktion) erforderlich sind, werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO gespeichert. Der Websitebetreiber hat ein berechtigtes Interesse an der Speicherung von Cookies zur technisch fehlerfreien und optimierten Bereitstellung seiner Dienste. Soweit andere Cookies (z.B. Cookies zur Analyse Ihres Surfverhaltens) gespeichert werden, werden diese in dieser Datenschutzerklärung gesondert behandelt.
Server-Log-Dateien
Der Provider der Seiten erhebt und speichert automatisch Informationen in so genannten Server-Log-Dateien, die Ihr Browser automatisch an uns übermittelt. Dies sind:
- Browsertyp und Browserversion
- verwendetes Betriebssystem
- Referrer URL
- Hostname des zugreifenden Rechners
- Uhrzeit der Serveranfrage
- IP-Adresse
Eine Zusammenführung dieser Daten mit anderen Datenquellen wird nicht vorgenommen.
Grundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, der die Verarbeitung von Daten zur Erfüllung eines Vertrags oder vorvertraglicher Maßnahmen gestattet.
Kontaktformular
Wenn Sie uns per Kontaktformular Anfragen zukommen lassen, werden Ihre Angaben aus dem Anfrageformular inklusive der von Ihnen dort angegebenen Kontaktdaten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen bei uns gespeichert. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter.
Die Verarbeitung der in das Kontaktformular eingegebenen Daten erfolgt somit ausschließlich auf Grundlage Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Sie können diese Einwilligung jederzeit widerrufen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail an uns. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitungsvorgänge bleibt vom Widerruf unberührt.
Die von Ihnen im Kontaktformular eingegebenen Daten verbleiben bei uns, bis Sie uns zur Löschung auffordern, Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen oder der Zweck für die Datenspeicherung entfällt (z.B. nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage). Zwingende gesetzliche Bestimmungen – insbesondere Aufbewahrungsfristen – bleiben unberührt.
Kommentarfunktion auf dieser Website
Für die Kommentarfunktion auf dieser Seite werden neben Ihrem Kommentar auch Angaben zum Zeitpunkt der Erstellung des Kommentars, Ihre E-Mail-Adresse und, wenn Sie nicht anonym posten, der von Ihnen gewählte Nutzername gespeichert.
Speicherung der IP-Adresse
Unsere Kommentarfunktion speichert die IP-Adressen der Nutzer, die Kommentare verfassen. Da wir Kommentare auf unserer Seite nicht vor der Freischaltung prüfen, benötigen wir diese Daten, um im Falle von Rechtsverletzungen wie Beleidigungen oder Propaganda gegen den Verfasser vorgehen zu können.
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Als Nutzer der Seite können Sie nach einer Anmeldung Kommentare abonnieren. Sie erhalten eine Bestätigungsemail, um zu prüfen, ob Sie der Inhaber der angegebenen E-Mail-Adresse sind. Sie können diese Funktion jederzeit über einen Link in den Info-Mails abbestellen. Die im Rahmen des Abonnierens von Kommentaren eingegebenen Daten werden in diesem Fall gelöscht; wenn Sie diese Daten für andere Zwecke und an anderer Stelle (z.B. Newsletterbestellung) an uns übermittelt haben, verbleiben die jedoch bei uns.
Speicherdauer der Kommentare
Die Kommentare und die damit verbundenen Daten (z.B. IP-Adresse) werden gespeichert und verbleiben auf unserer Website, bis der kommentierte Inhalt vollständig gelöscht wurde oder die Kommentare aus rechtlichen Gründen gelöscht werden müssen (z.B. beleidigende Kommentare).
Rechtsgrundlage
Die Speicherung der Kommentare erfolgt auf Grundlage Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Sie können eine von Ihnen erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail an uns. Die Rechtmäßigkeit der bereits erfolgten Datenverarbeitungsvorgänge bleibt vom Widerruf unberührt.
4. Soziale Medien
Facebook-Plugins (Like & Share-Button)
Auf unseren Seiten sind Plugins des sozialen Netzwerks Facebook, Anbieter Facebook Inc., 1 Hacker Way, Menlo Park, California 94025, USA, integriert. Die Facebook-Plugins erkennen Sie an dem Facebook-Logo oder dem “Like-Button” (“Gefällt mir”) auf unserer Seite. Eine Übersicht über die Facebook-Plugins finden Sie hier: https://developers.facebook.com/docs/plugins/.
Wenn Sie unsere Seiten besuchen, wird über das Plugin eine direkte Verbindung zwischen Ihrem Browser und dem Facebook-Server hergestellt. Facebook erhält dadurch die Information, dass Sie mit Ihrer IP-Adresse unsere Seite besucht haben. Wenn Sie den Facebook “Like-Button” anklicken während Sie in Ihrem Facebook-Account eingeloggt sind, können Sie die Inhalte unserer Seiten auf Ihrem Facebook-Profil verlinken. Dadurch kann Facebook den Besuch unserer Seiten Ihrem Benutzerkonto zuordnen. Wir weisen darauf hin, dass wir als Anbieter der Seiten keine Kenntnis vom Inhalt der übermittelten Daten sowie deren Nutzung durch Facebook erhalten. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Datenschutzerklärung von Facebook unter: https://de-de.facebook.com/policy.php.
Wenn Sie nicht wünschen, dass Facebook den Besuch unserer Seiten Ihrem Facebook-Nutzerkonto zuordnen kann, loggen Sie sich bitte aus Ihrem Facebook-Benutzerkonto aus.
Twitter Plugin
Auf unseren Seiten sind Funktionen des Dienstes Twitter eingebunden. Diese Funktionen werden angeboten durch die Twitter Inc., 1355 Market Street, Suite 900, San Francisco, CA 94103, USA. Durch das Benutzen von Twitter und der Funktion “Re-Tweet” werden die von Ihnen besuchten Websites mit Ihrem Twitter-Account verknüpft und anderen Nutzern bekannt gegeben. Dabei werden auch Daten an Twitter übertragen. Wir weisen darauf hin, dass wir als Anbieter der Seiten keine Kenntnis vom Inhalt der übermittelten Daten sowie deren Nutzung durch Twitter erhalten. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Datenschutzerklärung von Twitter unter: https://twitter.com/privacy.
Ihre Datenschutzeinstellungen bei Twitter können Sie in den Konto-Einstellungen unter https://twitter.com/account/settings ändern.
Google+ Plugin
Unsere Seiten nutzen Funktionen von Google+. Anbieter ist die Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA.
Erfassung und Weitergabe von Informationen: Mithilfe der Google+-Schaltfläche können Sie Informationen weltweit veröffentlichen. Über die Google+-Schaltfläche erhalten Sie und andere Nutzer personalisierte Inhalte von Google und unseren Partnern. Google speichert sowohl die Information, dass Sie für einen Inhalt +1 gegeben haben, als auch Informationen über die Seite, die Sie beim Klicken auf +1 angesehen haben. Ihre +1 können als Hinweise zusammen mit Ihrem Profilnamen und Ihrem Foto in Google-Diensten, wie etwa in Suchergebnissen oder in Ihrem Google-Profil, oder an anderen Stellen auf Websites und Anzeigen im Internet eingeblendet werden.
Google zeichnet Informationen über Ihre +1-Aktivitäten auf, um die Google-Dienste für Sie und andere zu verbessern. Um die Google+-Schaltfläche verwenden zu können, benötigen Sie ein weltweit sichtbares, öffentliches Google-Profil, das zumindest den für das Profil gewählten Namen enthalten muss. Dieser Name wird in allen Google-Diensten verwendet. In manchen Fällen kann dieser Name auch einen anderen Namen ersetzen, den Sie beim Teilen von Inhalten über Ihr Google-Konto verwendet haben. Die Identität Ihres Google-Profils kann Nutzern angezeigt werden, die Ihre E-Mail-Adresse kennen oder über andere identifizierende Informationen von Ihnen verfügen.
Verwendung der erfassten Informationen: Neben den oben erläuterten Verwendungszwecken werden die von Ihnen bereitgestellten Informationen gemäß den geltenden Google-Datenschutzbestimmungen genutzt. Google veröffentlicht möglicherweise zusammengefasste Statistiken über die +1-Aktivitäten der Nutzer bzw. gibt diese an Nutzer und Partner weiter, wie etwa Publisher, Inserenten oder verbundene Websites.
Instagram Plugin
Auf unseren Seiten sind Funktionen des Dienstes Instagram eingebunden. Diese Funktionen werden angeboten durch die Instagram Inc., 1601 Willow Road, Menlo Park, CA 94025, USA integriert.
Wenn Sie in Ihrem Instagram-Account eingeloggt sind, können Sie durch Anklicken des Instagram-Buttons die Inhalte unserer Seiten mit Ihrem Instagram-Profil verlinken. Dadurch kann Instagram den Besuch unserer Seiten Ihrem Benutzerkonto zuordnen. Wir weisen darauf hin, dass wir als Anbieter der Seiten keine Kenntnis vom Inhalt der übermittelten Daten sowie deren Nutzung durch Instagram erhalten.
Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Datenschutzerklärung von Instagram: https://instagram.com/about/legal/privacy/.
LinkedIn Plugin
Unsere Website nutzt Funktionen des Netzwerks LinkedIn. Anbieter ist die LinkedIn Corporation, 2029 Stierlin Court, Mountain View, CA 94043, USA.
Bei jedem Abruf einer unserer Seiten, die Funktionen von LinkedIn enthält, wird eine Verbindung zu Servern von LinkedIn aufgebaut. LinkedIn wird darüber informiert, dass Sie unsere Internetseiten mit Ihrer IP-Adresse besucht haben. Wenn Sie den “Recommend-Button” von LinkedIn anklicken und in Ihrem Account bei LinkedIn eingeloggt sind, ist es LinkedIn möglich, Ihren Besuch auf unserer Internetseite Ihnen und Ihrem Benutzerkonto zuzuordnen. Wir weisen darauf hin, dass wir als Anbieter der Seiten keine Kenntnis vom Inhalt der übermittelten Daten sowie deren Nutzung durch LinkedIn haben.
Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Datenschutzerklärung von LinkedIn unter: https://www.linkedin.com/legal/privacy-policy.
XING Plugin
Unsere Website nutzt Funktionen des Netzwerks XING. Anbieter ist die XING AG, Dammtorstraße 29-32, 20354 Hamburg, Deutschland.
Bei jedem Abruf einer unserer Seiten, die Funktionen von XING enthält, wird eine Verbindung zu Servern von XING hergestellt. Eine Speicherung von personenbezogenen Daten erfolgt dabei nach unserer Kenntnis nicht. Insbesondere werden keine IP-Adressen gespeichert oder das Nutzungsverhalten ausgewertet.
Weitere Information zum Datenschutz und dem XING Share-Button finden Sie in der Datenschutzerklärung von XING unter: https://www.xing.com/app/share?op=data_protection.
5. Analyse Tools und Werbung
Google Analytics
Diese Website nutzt Funktionen des Webanalysedienstes Google Analytics. Anbieter ist die Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA.
Google Analytics verwendet so genannte “Cookies”. Das sind Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglichen. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Website werden in der Regel an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert.
Die Speicherung von Google-Analytics-Cookies erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Der Websitebetreiber hat ein berechtigtes Interesse an der Analyse des Nutzerverhaltens, um sowohl sein Webangebot als auch seine Werbung zu optimieren.
IP Anonymisierung
Wir haben auf dieser Website die Funktion IP-Anonymisierung aktiviert. Dadurch wird Ihre IP-Adresse von Google innerhalb von Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum vor der Übermittlung in die USA gekürzt. Nur in Ausnahmefällen wird die volle IP-Adresse an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gekürzt. Im Auftrag des Betreibers dieser Website wird Google diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen gegenüber dem Websitebetreiber zu erbringen. Die im Rahmen von Google Analytics von Ihrem Browser übermittelte IP-Adresse wird nicht mit anderen Daten von Google zusammengeführt.
Browser Plugin
Sie können die Speicherung der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser-Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website vollumfänglich werden nutzen können. Sie können darüber hinaus die Erfassung der durch den Cookie erzeugten und auf Ihre Nutzung der Website bezogenen Daten (inkl. Ihrer IP-Adresse) an Google sowie die Verarbeitung dieser Daten durch Google verhindern, indem Sie das unter dem folgenden Link verfügbare Browser-Plugin herunterladen und installieren: https://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de.
Widerspruch gegen Datenerfassung
Sie können die Erfassung Ihrer Daten durch Google Analytics verhindern, indem Sie auf folgenden Link klicken. Es wird ein Opt-Out-Cookie gesetzt, der die Erfassung Ihrer Daten bei zukünftigen Besuchen dieser Website verhindert: Google Analytics deaktivieren.
Mehr Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten bei Google Analytics finden Sie in der Datenschutzerklärung von Google: https://support.google.com/analytics/answer/6004245?hl=de.
Auftragsdatenverarbeitung
Wir haben mit Google einen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung abgeschlossen und setzen die strengen Vorgaben der deutschen Datenschutzbehörden bei der Nutzung von Google Analytics vollständig um.
Demografische Merkmale bei Google Analytics
Diese Website nutzt die Funktion “demografische Merkmale” von Google Analytics. Dadurch können Berichte erstellt werden, die Aussagen zu Alter, Geschlecht und Interessen der Seitenbesucher enthalten. Diese Daten stammen aus interessenbezogener Werbung von Google sowie aus Besucherdaten von Drittanbietern. Diese Daten können keiner bestimmten Person zugeordnet werden. Sie können diese Funktion jederzeit über die Anzeigeneinstellungen in Ihrem Google-Konto deaktivieren oder die Erfassung Ihrer Daten durch Google Analytics wie im Punkt “Widerspruch gegen Datenerfassung” dargestellt generell untersagen.
Google Analytics Remarketing
Unsere Websites nutzen die Funktionen von Google Analytics Remarketing in Verbindung mit den geräteübergreifenden Funktionen von Google AdWords und Google DoubleClick. Anbieter ist die Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA.
Diese Funktion ermöglicht es die mit Google Analytics Remarketing erstellten Werbe-Zielgruppen mit den geräteübergreifenden Funktionen von Google AdWords und Google DoubleClick zu verknüpfen. Auf diese Weise können interessenbezogene, personalisierte Werbebotschaften, die in Abhängigkeit Ihres früheren Nutzungs- und Surfverhaltens auf einem Endgerät (z.B. Handy) an Sie angepasst wurden auch auf einem anderen Ihrer Endgeräte (z.B. Tablet oder PC) angezeigt werden.
Haben Sie eine entsprechende Einwilligung erteilt, verknüpft Google zu diesem Zweck Ihren Web- und App-Browserverlauf mit Ihrem Google-Konto. Auf diese Weise können auf jedem Endgerät auf dem Sie sich mit Ihrem Google-Konto anmelden, dieselben personalisierten Werbebotschaften geschaltet werden.
Zur Unterstützung dieser Funktion erfasst Google Analytics google-authentifizierte IDs der Nutzer, die vorübergehend mit unseren Google-Analytics-Daten verknüpft werden, um Zielgruppen für die geräteübergreifende Anzeigenwerbung zu definieren und zu erstellen.
Sie können dem geräteübergreifenden Remarketing/Targeting dauerhaft widersprechen, indem Sie personalisierte Werbung in Ihrem Google-Konto deaktivieren; folgen Sie hierzu diesem Link: https://www.google.com/settings/ads/onweb/.
Die Zusammenfassung der erfassten Daten in Ihrem Google-Konto erfolgt ausschließlich auf Grundlage Ihrer Einwilligung, die Sie bei Google abgeben oder widerrufen können (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Bei Datenerfassungsvorgängen, die nicht in Ihrem Google-Konto zusammengeführt werden (z.B. weil Sie kein Google-Konto haben oder der Zusammenführung widersprochen haben) beruht die Erfassung der Daten auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Das berechtigte Interesse ergibt sich daraus, dass der Websitebetreiber ein Interesse an der anonymisierten Analyse der Websitebesucher zu Werbezwecken hat.
Weitergehende Informationen und die Datenschutzbestimmungen finden Sie in der Datenschutzerklärung von Google unter: https://www.google.com/policies/technologies/ads/.
Google AdWords und Google Conversion-Tracking
Diese Website verwendet Google AdWords. AdWords ist ein Online-Werbeprogramm der Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, United States (“Google”).
Im Rahmen von Google AdWords nutzen wir das so genannte Conversion-Tracking. Wenn Sie auf eine von Google geschaltete Anzeige klicken wird ein Cookie für das Conversion-Tracking gesetzt. Bei Cookies handelt es sich um kleine Textdateien, die der Internet-Browser auf dem Computer des Nutzers ablegt. Diese Cookies verlieren nach 30 Tagen ihre Gültigkeit und dienen nicht der persönlichen Identifizierung der Nutzer. Besucht der Nutzer bestimmte Seiten dieser Website und das Cookie ist noch nicht abgelaufen, können Google und wir erkennen, dass der Nutzer auf die Anzeige geklickt hat und zu dieser Seite weitergeleitet wurde.
Jeder Google AdWords-Kunde erhält ein anderes Cookie. Die Cookies können nicht über die Websites von AdWords-Kunden nachverfolgt werden. Die mithilfe des Conversion-Cookies eingeholten Informationen dienen dazu, Conversion-Statistiken für AdWords-Kunden zu erstellen, die sich für Conversion-Tracking entschieden haben. Die Kunden erfahren die Gesamtanzahl der Nutzer, die auf ihre Anzeige geklickt haben und zu einer mit einem Conversion-Tracking-Tag versehenen Seite weitergeleitet wurden. Sie erhalten jedoch keine Informationen, mit denen sich Nutzer persönlich identifizieren lassen. Wenn Sie nicht am Tracking teilnehmen möchten, können Sie dieser Nutzung widersprechen, indem Sie das Cookie des Google Conversion-Trackings über ihren Internet-Browser unter Nutzereinstellungen leicht deaktivieren. Sie werden sodann nicht in die Conversion-Tracking Statistiken aufgenommen.
Die Speicherung von “Conversion-Cookies” erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Der Websitebetreiber hat ein berechtigtes Interesse an der Analyse des Nutzerverhaltens, um sowohl sein Webangebot als auch seine Werbung zu optimieren.
Mehr Informationen zu Google AdWords und Google Conversion-Tracking finden Sie in den Datenschutzbestimmungen von Google: https://www.google.de/policies/privacy/.
Sie können Ihren Browser so einstellen, dass Sie über das Setzen von Cookies informiert werden und Cookies nur im Einzelfall erlauben, die Annahme von Cookies für bestimmte Fälle oder generell ausschließen sowie das automatische Löschen der Cookies beim Schließen des Browser aktivieren. Bei der Deaktivierung von Cookies kann die Funktionalität dieser Website eingeschränkt sein.
6. Newsletter
Newsletterdaten
Wenn Sie den auf der Website angebotenen Newsletter beziehen möchten, benötigen wir von Ihnen eine E-Mail-Adresse sowie Informationen, welche uns die Überprüfung gestatten, dass Sie der Inhaber der angegebenen E-Mail-Adresse sind und mit dem Empfang des Newsletters einverstanden sind. Weitere Daten werden nicht bzw. nur auf freiwilliger Basis erhoben. Diese Daten verwenden wir ausschließlich für den Versand der angeforderten Informationen und geben diese nicht an Dritte weiter.
Die Verarbeitung der in das Newsletteranmeldeformular eingegebenen Daten erfolgt ausschließlich auf Grundlage Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Die erteilte Einwilligung zur Speicherung der Daten, der E-Mail-Adresse sowie deren Nutzung zum Versand des Newsletters können Sie jederzeit widerrufen, etwa über den “Austragen”-Link im Newsletter. Die Rechtmäßigkeit der bereits erfolgten Datenverarbeitungsvorgänge bleibt vom Widerruf unberührt.
Die von Ihnen zum Zwecke des Newsletter-Bezugs bei uns hinterlegten Daten werden von uns bis zu Ihrer Austragung aus dem Newsletter gespeichert und nach der Abbestellung des Newsletters gelöscht. Daten, die zu anderen Zwecken bei uns gespeichert wurden (z.B. E-Mail-Adressen für den Mitgliederbereich) bleiben hiervon unberührt.
MailChimp
Diese Website nutzt die Dienste von MailChimp für den Versand von Newslettern. Anbieter ist die Rocket Science Group LLC, 675 Ponce De Leon Ave NE, Suite 5000, Atlanta, GA 30308, USA.
MailChimp ist ein Dienst, mit dem u.a. der Versand von Newslettern organisiert und analysiert werden kann. Wenn Sie Daten zum Zwecke des Newsletterbezugs eingeben (z.B. E-Mail-Adresse), werden diese auf den Servern von MailChimp in den USA gespeichert.
MailChimp verfügt über eine Zertifizierung nach dem “EU-US-Privacy-Shield”. Der “Privacy-Shield” ist ein Übereinkommen zwischen der Europäischen Union (EU) und den USA, das die Einhaltung europäischer Datenschutzstandards in den USA gewährleisten soll.
Mit Hilfe von MailChimp können wir unsere Newsletterkampagnen analysieren. Wenn Sie eine mit MailChimp versandte E-Mail öffnen, verbindet sich eine in der E-Mail enthaltene Datei (sog. web-beacon) mit den Servern von MailChimp in den USA. So kann festgestellt werden, ob eine Newsletter-Nachricht geöffnet und welche Links ggf. angeklickt wurden. Außerdem werden technische Informationen erfasst (z.B. Zeitpunkt des Abrufs, IP-Adresse, Browsertyp und Betriebssystem). Diese Informationen können nicht dem jeweiligen Newsletter-Empfänger zugeordnet werden. Sie dienen ausschließlich der statistischen Analyse von Newsletterkampagnen. Die Ergebnisse dieser Analysen können genutzt werden, um künftige Newsletter besser an die Interessen der Empfänger anzupassen.
Wenn Sie keine Analyse durch MailChimp wollen, müssen Sie den Newsletter abbestellen. Hierfür stellen wir in jeder Newsletternachricht einen entsprechenden Link zur Verfügung. Des Weiteren können Sie den Newsletter auch direkt auf der Website abbestellen.
Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Sie können diese Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie den Newsletter abbestellen. Die Rechtmäßigkeit der bereits erfolgten Datenverarbeitungsvorgänge bleibt vom Widerruf unberührt.
Die von Ihnen zum Zwecke des Newsletter-Bezugs bei uns hinterlegten Daten werden von uns bis zu Ihrer Austragung aus dem Newsletter gespeichert und nach der Abbestellung des Newsletters sowohl von unseren Servern als auch von den Servern von MailChimp gelöscht. Daten, die zu anderen Zwecken bei uns gespeichert wurden (z.B. E-Mail-Adressen für den Mitgliederbereich) bleiben hiervon unberührt.
Näheres entnehmen Sie den Datenschutzbestimmungen von MailChimp unter: https://mailchimp.com/legal/terms/.
7. Plugins & Tools
Vimeo
Unsere Website nutzt Plugins des Videoportals Vimeo. Anbieter ist die Vimeo Inc., 555 West 18th Street, New York, New York 10011, USA.
Wenn Sie eine unserer mit einem Vimeo-Plugin ausgestatteten Seiten besuchen, wird eine Verbindung zu den Servern von Vimeo hergestellt. Dabei wird dem Vimeo-Server mitgeteilt, welche unserer Seiten Sie besucht haben. Zudem erlangt Vimeo Ihre IP-Adresse. Dies gilt auch dann, wenn Sie nicht bei Vimeo eingeloggt sind oder keinen Account bei Vimeo besitzen. Die von Vimeo erfassten Informationen werden an den Vimeo-Server in den USA übermittelt.
Wenn Sie in Ihrem Vimeo-Account eingeloggt sind, ermöglichen Sie Vimeo, Ihr Surfverhalten direkt Ihrem persönlichen Profil zuzuordnen. Dies können Sie verhindern, indem Sie sich aus Ihrem Vimeo-Account ausloggen.
Weitere Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in der Datenschutzerklärung von Vimeo unter: https://vimeo.com/privacy.
Google Web Fonts
Diese Seite nutzt zur einheitlichen Darstellung von Schriftarten so genannte Web Fonts, die von Google bereitgestellt werden. Beim Aufruf einer Seite lädt Ihr Browser die benötigten Web Fonts in ihren Browsercache, um Texte und Schriftarten korrekt anzuzeigen.
Zu diesem Zweck muss der von Ihnen verwendete Browser Verbindung zu den Servern von Google aufnehmen. Hierdurch erlangt Google Kenntnis darüber, dass über Ihre IP-Adresse unsere Website aufgerufen wurde. Die Nutzung von Google Web Fonts erfolgt im Interesse einer einheitlichen und ansprechenden Darstellung unserer Online-Angebote. Dies stellt ein berechtigtes Interesse im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO dar.
Wenn Ihr Browser Web Fonts nicht unterstützt, wird eine Standardschrift von Ihrem Computer genutzt.
Weitere Informationen zu Google Web Fonts finden Sie unter https://developers.google.com/fonts/faq und in der Datenschutzerklärung von Google: https://www.google.com/policies/privacy/.
Google Maps
Diese Seite nutzt über eine API den Kartendienst Google Maps. Anbieter ist die Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA.
Zur Nutzung der Funktionen von Google Maps ist es notwendig, Ihre IP Adresse zu speichern. Diese Informationen werden in der Regel an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Der Anbieter dieser Seite hat keinen Einfluss auf diese Datenübertragung.
Die Nutzung von Google Maps erfolgt im Interesse einer ansprechenden Darstellung unserer Online-Angebote und an einer leichten Auffindbarkeit der von uns auf der Website angegebenen Orte. Dies stellt ein berechtigtes Interesse im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO dar.
Mehr Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in der Datenschutzerklärung von Google: https://www.google.de/intl/de/policies/privacy/.
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